Karlsruhe weist Eilantrag gegen Demo-Verbot von Leipzig ab

Karlsruhe: Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der linksradikalen "Tag X"-Demonstration in Leipzig ist gescheitert. Ein Sprecher teilte mit, das Gericht habe den Eilantrag nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleiben die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Leipzig von gestern bestehen, denen zufolge das Verbot der Kundgebung durch die Stadt Leipzig rechtmäßig ist. Bundesweit hatten linke Kreise für die Demonstration mobilisiert, die um 17 Uhr beginnen sollte. Anlass ist das Urteil gegen die Studentin Lina E. und gegen drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis. Am frühen Nachmittag war es trotz hoher Polizeipräsenz im Süden und Südosten Leipzigs zu Zwischenfällen gekommen, bei denen Fahrzeuge und Mülltonnen in Flammen aufgingen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 03.06.2023 17:00 Uhr

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