Unternehmen - Der BR


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Basis für die Arbeit des BR

Stand: 10.01.2013

Justitia vor weiß-blauem Himmel | Bild: BR

Der Bayerische Rundfunk ist vielfältig und für jedermann. Damit er seine Aufgaben erfüllen kann, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, in der Programmauftrag, Programmgrundsätze und interne Organisation festgelegt sind. Diese Regelungen sind im Bayerischen Rundfunkgesetz enthalten, das sich seit 1948 bewährt hat und 1993 in einer umfassenden Novellierung den aktuellen medienpolitischen Bedürfnissen angepasst worden ist.

Das Rundfunkgesetz wird ergänzt durch den Rundfunkstaatsvertrag, der das Verhältnis von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk im dualen Rundfunksystem regelt und der grundlegende Bestimmungen vor allem zur Finanzierung enthält. Diese ist zum 1. Januar 2013 von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den Beitrag für Wohnungen und Betriebsstätten umgestellt worden, was einerseits die Finanzierung sichert, andererseits die Anforderungen an die Legitimation steigert.

Ebenso wichtig für die Arbeit des Bayerischen Rundfunks ist die Kooperation im föderalen Verbund der ARD, der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, der neben dem Bayerischen Rundfunk noch acht weitere Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Welle angehören.

Abgerundet wird die Sammlung durch die Regelungen zum Rundfunkbeitrag, die relevanten europäischen Rechtsgrundlagen sowie die Regelung zum Jugendschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.


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