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report München Umfrage zur Unterbringung von Flüchtlingen

Interessenvertreter christlich-orientalischer und ezidischer Flüchtlinge stellen immer wieder Übergriffe und Mobbing von islamistischen Asylbewerbern gegen ihre Glaubensbrüder und –Schwestern in Flüchtlingsunterkünften fest. Als Folge verlangen Organisationen wie „Eziden Weltweit“ oder der „Zentralrat der Orientalischen Christen“ deshalb die getrennte Unterbringung der Eziden und orientalischen Christen von Muslimen. Auf Anfrage von „report München“ zeigt sich: Die 16 Bundesländer reagieren in unterschiedlicher Weise auf diese Herausforderung.

Stand: 13.10.2015

test | Bild: Bayerischer Rundfunk

So nimmt der Freistaat Bayern schon jetzt bei der Unterbringung von Asylbewerbern auch auf Ethnien und Religionen Rücksicht. Hessen versucht trotz des hohen Andrangs innerhalb der gemischt belegten Einrichtungen „weitestgehend auf deren Trennung zu achten, um Zwischenfälle zu vermeiden“. Das einwohnerstärkste Bundesland, Nordrhein-Westfalen, erklärte auf Anfrage: „Eine räumliche Distanz kann helfen, konfliktträchtige Situationen zu vermeiden.“ In Rheinland-Pfalz wird bei der Zimmerbelegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen „grundsätzlich immer auf ethnische, religiöse und auf nationale Zugehörigkeit Rücksicht genommen“. Auch für Sachsen-Anhalt ist es selbstverständlich, dass beispielsweise bei der Unterbringung und Versorgung auf die Religionszugehörigkeit Rücksicht genommen wird. Im Stadtstaat Bremen trennt eine Einrichtung „vorsorglich nach Religionszugehörigkeit“. Das Saarland teilte mit, man habe die Ängste orientalisch-christlicher wie auch ezidischer Flüchtlinge verstanden. Im kleinsten deutschen Flächenstaat setze man auf eine intensive Betreuung der Flüchtlinge. Eine ähnliche Politik verfolgt Schleswig-Holstein, dort werden religiöse Bekenntnisse nur im Einzelfall, „meist nach Vortrag des Wohnverpflichteten, berücksichtigt.“

Hingegen vertritt der Flächenstaat Niedersachsen die Ansicht, auf Grund der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten und Jahren, sei eine „gemischte Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sowohl was Nationalitäten, Alter, Geschlecht, Familien und Alleinreisende, aber eben auch Religion betrifft, in der Regel die bessere Lösung“. Eine ähnliche Ansicht vertritt das Land Berlin: Eine generelle getrennte Unterbringung von ethnischen und religiösen Gruppen zur Vermeidung von Konflikten sei „in der aktuellen Situation weder erwünscht noch umsetzbar“ .Nahezu gleichlautend teilte Mecklenburg-Vorpommern mit: Eine Trennung von Flüchtlingen nach Religionen oder gar Ethnien sei bei dem derzeitigen Zustrom von Flüchtlingen „nicht leistbar“ und „auch nicht gewollt“.

Übereinstimmend lehnten die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken die generelle, getrennte Unterbringung von orientalischen Christen und Eziden ab. Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte für seine Fraktion, eine getrennte Unterbringung könne nur in „akuten Gefährdungssituationen“ und allenfalls „vorübergehend mehr Schutz“ bieten. Dies dürfe, so Beck, aber nur „eine Notlösung sein“.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, lehnt eine Unterbringung nach Religion oder Ethnie ab. Das sei das Gegenteil von Integration, so Lischka. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, Ulla Jelpke, teilte „report München“ mit, eine „generelle Trennung von Flüchtlingen nach ihrer Religion wäre ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik als Aufnahmeland und ein falsches Signal an die Schutzsuchenden“. Die CDU/CSU-Fraktion ließ die Anfrage von report München unbeantwortet.

Keines der 16 Bundesländer kann indes konkrete Angaben zu Übergriffen auf Angehörige der ezidischen oder christlich-orientalischen Minderheit machen. Belastbare Zahlen oder Erkenntnisse lägen nicht vor. Dies lege zum einen daran, so die Einschätzung von Bayern und anderer Bundesländer, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weder beim Täter noch beim Opfer die religiöse bzw. ethnische Zugehörigkeit erfasst wird. Es kann zudem, wie der Stadtstaat Bremen auf Anfrage mitteilte, „allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass lediglich ein geringer Teil der Vorfälle überhaupt polizeibekannt wird“. Eine ähnliche Ansicht wird von Mecklenburg-Vorpommern vertreten, wonach es generell für die Polizei sehr schwierig sei, „bei Auseinandersetzungen in den Unterkünften eine vermeintlich religiöse Motivation zweifelsfrei festzustellen“.

Frei verwendbar unter Angabe „ARD-Politmagazin report München“
Mehr zum Thema heute in „report München“ um 21.55 Uhr im Ersten.


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