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How to Selbstauskunft Kampf um meine Daten

Was Daten angeht, geht es PULS-Moderatorin Ariane wie vielen anderen: Sie weiß nicht genau, wer was über sie speichert. Deswegen hat sie drei Monate lang nachgeforscht - mit ernüchterndem Ergebnis.

Von: Ariane Alter

Stand: 05.06.2015 | Archiv

Egal ob ich telefoniere, fliege oder zum Arzt gehe: Überall sammeln Unternehmen Daten über mich. Ganz genau weiß ich aber nicht, wer was über mich speichert. Um das zu ändern, habe ich eine dreimonatige Daten-Expedition gestartet. Dass es einfach werde würde habe nicht erwartet. Aber dass ich mit krassen Falschaussagen konfrontiert und einen grundlos gespeicherten Berg mit intimen Daten über mich finden würde, hat mich doch überrascht.

In der Theorie ist erstmal alles ganz easy. Seit 2009 gibt es im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht auf Selbstauskunft. Das bedeutet: Jeder von uns darf einmal pro Jahr kostenlos bei Unternehmen nachfragen, welche Daten über einen gespeichert sind und zu welchem Zweck.

"Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und 3. den Zweck der Speicherung."

Bundesdatenschutzgesetz, Paragraf 34

Vorlagen für diese so genannte Selbstauskunft nach §34 BDSG gibt es im Internet, Portale wie Selbstauskunft.net bieten sogar den Service, Anfragen gleich an mehrere Unternehmen gleichzeitig zu verschicken. Auch Auskunfteien wie die Schufa, die sonst Geld für Auskünfte verlangen, müssen einmal pro Jahr kostenlos antworten. Wer sicher gehen will, dass die Briefe auch ankommen, schickt das ganze per Einschreiben. Eine beigelegte Ausweiskopie dient als Identitätsnachweis und verhindert, dass sich die Unternehmen gleich am Anfang rausreden können.

Ich habe für meine Recherche bei Air Berlin, meinem Handyprovider Telekom und meiner ehemaligen Krankenversicherung Inter angefragt. Mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Bei keinem der Unternehmen gab es auf Anhieb die gewünschte Auskunft. Ich habe zig Mails geschrieben, sehr viel Zeit in Warteschleifen irgendwelcher Hotlines verbracht und wurde teilweise mit vielen schriftlichen Rückfragen hingehalten. Das Ganze war wirklich ein Kampf über drei Monate. Denn: Für die Unternehmen bedeuten die Anfragen von kritischen Kunden wie mir Mehraufwand. Weil die Zahl solcher Kunden aber sehr gering ist, wird es in Kauf genommen, mich zu vergraulen.

Und das wird sich erst dann ändern, wenn die Zahl der Selbstauskunfts-Anfragen steigt und mehr Leute ihr Recht auf Selbstauskunft einfordern.

Wenn ihr von eurem Recht auf Selbstauskunft Gebrauch machen wollt, könnt ihr hier ein Musteranschreiben runterladen:

Selbstauskunft zum Runterladen Format: PDF Größe: 30,46 KB


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BDSG, Freitag, 12.Juni 2015, 18:14 Uhr

5. Wenn die Zahl der Anfragen steigt

wird der dies vor allem zur Einpreisung in die Tarife der Unternehmen führen. Man schafft damit vielleicht bei einzelnen Mitarbeitern ein entsprechendes Bewusstsein, aber mal ganz ehrlich: Was helfen diese Anfragen dem Anfragenden persönlich? Fakt ist, dass eine solche Anfrage in jedem Fall weitere Daten produziert (und entsprechenden Aufwand, weiter wieder am Anfang).

BDSG, Freitag, 12.Juni 2015, 18:08 Uhr

4. Kleine Korrektur

Es gab in 2009 keine Änderung des § 34 BDSG (http://www.buzer.de/gesetz/3669/l.htm), die Änderungen erfolgten alle am 1.4.2010 (http://www.buzer.de/gesetz/3669/al51604.htm).

Hans Mayr, Dienstag, 09.Juni 2015, 13:06 Uhr

3. How to Selbstauskunft - Kampf um meine Daten

Mir ist es bei der Anforderung der Auskunft über meine gespeicherten Daten ähnlich gegangen. Aber ich habe mich bei Nichterhalt einer (vollständigen) Auskunft an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (zu finden http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/MeineRechte/Artikel/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html;jsessionid=425EE1734427E0CE430E2B38DEF23CE1.1_cid319?nn=5217272) gewendet. Ein Recht, das jedem Bürger zusteht. Mit Hilfe dieser Behörde habe ich immer eine (fast?) vollständige Auskunft erhalten. Übrigens kann die Aufsichtsbehörde einer Firma, die eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt mit einem Busgeld bis zu fün
fzigtausend Euro belegen (§ 43 Bundesdatenschutzgesetz).

Anonymer Datenschützer , Samstag, 06.Juni 2015, 01:15 Uhr

2.

Super berichtet und Ihr solltet unbedingt noch darauf hinweisen, dass es erlaubt ist den Ausweis nur vorzulegen bzw. unwichtige Daten zu schwärzen. Man will ja nicht noch mehr über sich preisgeben. Auf den aktuellen Personalausweisen ist auch eine sensible Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese darf und soll nur dem Ausweisinhaber bekannt sein!!! (Signierfunktion des Ausweises etc.)

Mehr hier:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
und:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Auskunfteien/Inhalt/Antworten_FAQ_Auskunfteien/Kopie_meines_Personalausweises_bei_Selbstauskunft.php

icke, Samstag, 06.Juni 2015, 00:55 Uhr

1. Wie? Betreff? Das Sendungsthema

Hallo.
Eine wichtige Sendung für gedankenlose Facebook- und Whats-up-Deppen.

Was fehlt ist der Hinweis, dass jeder Bürger das Recht auf einen privaten Antrag auf Eröffnung eines Strafermittlungsverfahrens hat.
Einfach 'mal den örtlichen Staatsanwalt beauftragen ein Ermittlungsverfahren gegen die Vorstände dieser datenkriminellen Konzerne zu eröffnen.
Meine Krankenkasse wird in Kürze unangenehme Post erhalten.

mfg.

PS Staatsanwälte sind weisungsgebunden und damit Landesministern unterstellt, aber ein erneuter Beitrag seitens Puls, über das klägliche Scheitern dieser Anträge könnte aufrütteln.