Bayern 2

     

Reform des Paragrafen 218 Soll früher Schwangerschaftsabbruch legal werden?

Sollte ein früher Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert werden? Braucht es noch die Beratungspflicht wie bisher? Was meinen Sie?

Stand: 16.04.2024

"Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." So steht es in Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch also rechtswidrig.

Allerdings gilt in Deutschland auch: Wer in einer Beratungsstelle war und sich in den ersten zwölf Wochen für eine Abtreibung entscheidet, kann die Schwangerschaft straffrei abbrechen.

Braucht es diese Bedingung noch? Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat Änderungen vorgeschlagen: Ein Schwangerschaftsabbruch soll bis zur zwölften Woche generell legal und straffrei sein – so die Empfehlung. Der Gesetzgeber sollte tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen.

"Das können wir nicht akzeptieren, weil wir die Würde des Embryos in den ersten Wochen nicht ausreichend gewürdigt sehen." So lautet der Einwand von Irme Stetter-Karp, der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. CDU und CSU wollen an der bisherigen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen festhalten.

Zu Gast im Tagesgespräch bei Moderator Sebastian Meinberg war Prof. Dr. Christiane Woopen. Die Medizinethikerin ist Mitglied in der Expertenkommission für Abtreibungsrecht. Außerdem war mit dabei: Rita Klügel, Vorstand bei Donum Vitae in Bayern. Der Verein bietet Schwangerenkonfliktberatung an.

Was meinen Sie?

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