Bayern 2 - Theo.Logik


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Theo.Logik - Über Gott und die Welt Historischer Vertrag zwischen Freistaat und Kirche

Ein Beitrag von: Antje Dechert

Stand: 18.03.2024

Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie einen Browser, der HTML5-Video abspielen kann oder eine aktuelle Version des kostenlosen Adobe Flash Players sowie aktiviertes JavaScript. Austausch der Ratifikationsurkunden über das Bayerische Konkordat am 24. Januar 1925 | Bild: Münchner Stadtmuseum, Sammlung Fotografie, Archiv Kester

Am 29. März 1924 schloss der Freistaat Bayern mit dem Heiligen Stuhl in Rom einen Vertrag, das "Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern". In dem Staatsvertrag einigten sich beide Seiten auf Rechte, Pflichten und gewisse Zuständigkeiten. Wie kam es dazu und warum musste das Verhältnis zwischen dem jungen Freistaat und der katholischen Kirche neu verhandelt werden? Sind die Staatsleistungen, die an die Kirche gezahlt werden, heute noch gerechtfertigt und wie sehen konkret die Ablösebemühungen aus?

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