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Erste-Hilfe-Kasten Ablaufdatum Was gehört in den Verbandskasten?

Bei einer Polizeikontrolle wird oft auch der Verbandskasten kontrolliert. Inhalt und Ablaufdatum sind dabei entscheidend.

Stand: 26.09.2023

Frau entnimmt aus einem offenen Verbandskasten Verbandsmaterial | Bild: mauritius images

Der § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt, dass in jedem Pkw ein Verbandskasten (auch: Verbandkasten) mitgeführt werden muss. Wo genau im Auto der Verbandskasten verstaut sein muss, dazu gibt es keine Vorschriften. Entscheidend ist, was im Erste-Hilfe-Kasten steckt, denn jeder Verbandskasten muss seit 2014 der Norm DIN 13164 entsprechen.

Diese DIN-Norm wurde zum 1. Februar 2022 mit Übergangsfrist bis 31. Januar 2023 geändert. Eine der Neuerungen: Im Verbandkasten müssen ab Februar 2023 zwei medizinische Masken enthalten sein - und das hat nicht nur mit der Corona-Pandemie zu tun, denn: "Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers", sagt Dr. Christina Ziegenberg vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).

Zwei medizinische Masken - am besten einzeln verpackt - sind in neuen Verbandskästen Pflicht.

Für Pkw-Fahrerinnen und Fahrer wird dies aber erst relevant, wenn die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert worden ist, denn dort ist noch die DIN-Norm von 2014 verankert. Heißt: Nur der Handel muss ab 1. Februar die Masken in den erhältlichen Verbandkästen haben. Und es besteht keine Nachrüst- und Austauschpflicht für bestehende Kästen, so der BVMed.

Was gehört in den Erste-Hilfe-Kasten?

Laut der zum 1. Februar 2023 gültigen DIN 13164 muss in einem neu gekauften Verbandskasten folgendes enthalten sein: 

  • 2 Gesichtsmasken, min. Typ I, nach DIN EN 14683
  • 1 Heftpflaster DIN 13019, A 500 x 2,5 cm
  • 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
  • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 x 6 cm
  • 2 Fingerkuppenverbände DIN 13019, 5 x 4 cm
  • 2 Fingerverbände DIN 13019, 12 x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 1,9 cm
  • 4 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 2,5 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 x 8 cm
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 x 10 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 x 12 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 x 80 cm
  • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
  • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
  • 6 Wundkompressen, 10 x 10 cm
  • 1 Dreiecktuch DIN 13168-D
  • 1 Schere DIN 58279-A 145
  • 4 Medizinische Einmalhandschuhe DIN EN 455
  • 2 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis

Erste-Hilfe-Kasten Ablaufdatum

Bei einem handelsüblichen Erste-Hilfe-Kasten ist auf der Außenseite ein Verfallsdatum aufgedruckt, das anzeigt, wie lange dessen Bestandteile verwendbar sind. Auch auf den Verpackungen der Verbandsmaterialien selbst oder von Einmalhandschuhen finden Sie ein Verfallsdatum.

"Alles, was in einem Erste-Hilfe-Kasten als steriles Material vorgehalten wird, kann ablaufen, denn die Verpackungen von sterilem Material sind nur eine gewisse Zeit staubdicht. Ab einem gewissen Zeitpunkt ist nicht mehr sichergestellt, dass dieses Material noch steril ist."

Sohrab Taheri-Sohi, Pressesprecher Bayerisches Rotes Kreuz

Davon betroffen sind also vor allem Verbandsmaterialien, wie zum Beispiel Kompressen. Pflaster haften nicht mehr so gut auf der Haut und Einmalhandschuhe werden mit der Zeit porös und bieten so keinen Schutz mehr.

Abgelaufenes Verbandsmaterial - spenden

Tauschen Sie abgelaufene Materialen möglichst schnell aus und füllen Sie auch verbrauchte Materialien zeitnah auf. Das Bayerische Rote Kreuz rät davon ab, den abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten wegzuwerfen. Spenden Sie den Kasten einfach an Hilfsorganisationen wie das BRK, die Johanniter oder den Malteser Hilfsdienst, rät Sohrab Taheri-Sohi. Dort werden die Verbände und Kompressen zu Übungszwecken bei Erste-Hilfe-Kursen weiterverwendet.

Verbandkasten kaufen

Achten Sie auch beim Kauf eines neuen Erste-Hilfe-Kastens auf das Verfallsdatum. Die Bestandteile sollten mindestens vier Jahre verwendbar sein. Grundsätzlich kostet ein neuer Verbandskasten rund 10 Euro im Handel. Verbandkästen gibt es in Bau- und Supermärkten oder auch an Tankstellen.

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