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BR-Rundfunkrat Drei-Stufen-Test: Gutachtenvergabe ist entschieden

Der BR-Rundfunkrat hat in seiner gestrigen Sitzung über die Vergabe der medienökonomischen Gutachten für die beiden laufenden Drei-Stufen-Test-Verfahren des Bayerischen Rundfunks entschieden.

Stand: 05.02.2016

Funkhaus in München | Bild: BR/Ralf Wilschewski; Montage: BR

Er hat beschlossen, die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der Telemedienkonzepte „Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf BR.de an das ARD-Verweildauerkonzept“ sowie „Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept“ an die Goldmedia GmbH, Oranienburger Str. 27, 10117 Berlin-Mitte, zu vergeben. Die Projektleitung liegt bei Herrn Prof. Goldhammer und Herrn Dr. Wiegand. Beide Gutachten sollen bis Ende März 2016 vorliegen.

Der Rundfunkstaatsvertrag legt in §11f Abs. 5 fest, dass der jeweilige Rundfunkrat im Rahmen der zweiten Stufe des Drei-Stufen-Tests, bei der es um den Beitrag zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht geht, zu den marktlichen Auswirkungen des zu prüfenden Angebots gutachterliche Beratung hinzuzuziehen hat. Zur Findung geeigneter Gutachter für die vom Bayerischen Rundfunk verantworteten Verfahren hatte der BR-Rundfunkrat vom 3. bis 23. Dezember 2016 ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Ausführlichere Informationen zu den Drei-Stufen-Test-Verfahren des Bayerischen Rundfunks unter: www.br.de/rundfunkrat


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