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BR zu VPRT Stellungnahme zum VPRT

Bayerischer Rundfunk: Frequenzumwidmung wäre rechtens

Stand: 08.04.2014

BR-Funkhaus | Bild: BR / Ralf Wilschewski

Zum Gutachten des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) erklärt der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse:

Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Bayerischen Rundfunks ist das Bayerische Rundfunkgesetz. Danach hat der Bayerische Rundfunk den Auftrag, die gesamte Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen zu versorgen. Dies hat die neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag noch einmal ausdrücklich betont. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, muss er sein Angebot zeitgemäß fortentwickeln können. Diesem Zweck dient die Bestands- und Entwicklungsgarantie, die Verfassungsrang hat und in Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Rundfunkgesetzes noch einmal bekräftigt wird. Die geplanten Maßnahmen dienen dem Ziel, auch ein jüngeres Publikum zu erreichen und dem drohenden Generationenabriss entgegen zu wirken.

Was die vom VPRT kritisierte Umwidmung der Frequenzen angeht, so ist diese nach Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes zulässig: Die Anzahl der analogen Hörfunkprogramme vergrößert sich nicht und es entstehen insgesamt keine Mehrkosten. Die Bestimmung des Bayerischen Rundfunkgesetzes geht als jüngeres und spezielleres Gesetz der Bestimmung im Rundfunkstaatsvertrag vor. Der Rundfunkstaatsvertrag wird durch ein Zustimmungsgesetz des Bayerischen Landtags in bayerisches Landesrecht umgesetzt und steht daher regelungstechnisch auf derselben Stufe wie das Bayerische Rundfunkgesetz. Nach alledem bewegt sich der Bayerische Rundfunk mit den geplanten Maßnahmen auf dem Boden geltenden Rechts.


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