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Geld Frührente – so viel dürfen Sie dazuverdienen

Viele Frührentner arbeiten im Ruhestand weiter - weil sie das Geld brauchen oder einfach Lust dazu haben. Doch wie viel darf man als Frührentner dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird? Wie viel wird von der Rente abgezogen, wenn man mehr verdient? Kann die Rente sogar ganz gestrichen werden? Und was ändert sich nächstes Jahr? Finanzexperte Sebastian Hanisch hat die Antworten.

Stand: 21.11.2022

Symbolbild Frührente | Bild: picture-alliance/dpa/Christian Ammering

Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihre Rente deswegen gekürzt wird. Anders sieht es derzeit noch bei der Frührente ab 63 Jahren aus. Hier gibt es noch eine Hinzuverdienstgrenze. Das soll sich aber nach einem Plan der Bundesregierung ab 2023 ändern.

Hinzuverdienstgrenze bei der Frührente

Frührentner müssen einen Nebenjob bei der Rentenversicherung melden und es gibt eine Hinzuverdienstgrenze. Die lag früher pro Jahr bei 6.300 Euro und wurde während der Corona-Pandemie erhöht auf 46.060 Euro, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Verdienst, der darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird also um diesen Betrag gekürzt.

Beispiel:
Ein Frührentner verdient jährlich neben seiner Rente 55.000 Euro.
Er liegt damit um 8.940 Euro über der Hinzuverdienstgrenze.
40 Prozent von den 8.940 Euro, also 3.576 Euro, werden ihm jährlich von seiner Rente abgezogen.

Bei Angestellten wird der Bruttolohn als Hinzuverdienst angerechnet, bei Selbständigen der sogenannte steuerrechtliche Gewinn. Auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gelten als Hinzuverdienst.

2023: Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze

Die Bundesregierung plant, ab 2023 die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner abzuschaffen. Dann können diese, wie Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unbegrenzt zusätzlich Geld verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Hinzuverdienstdeckel bei der Frührente

Neben der Hinzuverdienstgrenze gibt es im Sozialgesetz auch einen Hinzuverdienstdeckel. Ist ein Hinzuverdienst plus die (deswegen gekürzte) Rente höher als das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre, wird der darüber hinausgehende Betrag zu 100 Prozent von der Rente abgezogen. Das kann bei einem sehr hohen Nebenverdienst dazu führen, dass die Rente komplett gestrichen wird. Im Rahmen der Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie wurde dieser Deckel aber nicht berücksichtigt. Ab 2023 fällt der Deckel, wenn das Gesetz der Bundesregierung so kommt, komplett weg.

Achtung: Sonderfall Betriebsrente

Beziehen Sie eine Betriebsrente, sollten Sie sich vor der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung beim jeweiligen Träger informieren, welche Folgen der Hinzuverdienst auf die Auszahlung der Betriebsrente hat. Eine Kürzung der gesetzlichen Rente kann nämlich mit einer Kürzung der Betriebsrente einhergehen.

Sozialabgaben und Steuer bei Nebenverdiensten während der Frührente

Anders als erwerbstätige Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Frührentner alle Sozialabgaben abführen, also auch die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Dadurch erhöht sich jedoch der spätere Rentenanspruch.
Rentner die lediglich einem Minijob (monatlicher Verdienst maximal 520 Euro) nachgehen, können sich jedoch von der Pflicht, Sozialabgaben zu zahlen, befreien lassen.
Renten und Einkommen sind immer steuerpflichtig, sofern Sie über den einschlägigen Freibeträgen liegen.

Erwerbsminderungsrente

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, soll ab 2023 ebenfalls von deutlich erhöhten Zuverdienstgrenzen profitieren. Die konkreten Grenzen können Sie vom Rentenversicherungsträger ermitteln lassen.

Fazit

In Frührente zu gehen und nebenbei weiterzuarbeiten, lohnt sich schon jetzt finanziell. Ab 2023 wird es noch attraktiver, da die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft wird.


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