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Aus für Störerhaftung Ende der W-LAN-Sippenhaft

Die Störerhaftung ist Geschichte - und damit auch die Sippenhaft in WGs. Das war höchste Zeit, sagt unser Autor.

Von: Tobias Krone

Stand: 12.05.2016 | Archiv

Ende Störerhaftung | Bild: BR

Endlich, die Störerhaftung ist Geschichte. Und damit auch die Sippenhaft in WGs. Ein Schritt zum selbstbestimmten Leben in Gemeinschaft. Das war höchste Zeit. Einmal hat sie mich erwischt – diese Abmahnmaschine, beziehungsweise uns. Ein Geflüchteter, der bei uns übernachtet hat, hatte sich König der Löwen für seine Tochter runtergeladen. Ja. Nur König der Löwen. Und nur für seine Tochter. Ich schwör‘s.

Der Geflüchtete hat sich damals eine weitere Lektion über Deutschland abgeholt – und wir eine Lektion in Erwachsenwerden: Eigentum verpflichtet – nicht nur dazu, bedürftigen Menschen das eigene W-LAN zur Verfügung zu stellen, sondern auch dazu, den Leuten zu erklären wie man damit korrekt umgeht. Ein krasser Widerspruch. Denn wenn jemand in unserer Küche kifft, werfe ich seinen oder ihren Joint ja auch nicht in die Spüle, weil Drogenbesitz in Deutschland strafbar ist.

Post vom Abmahnanwalt

Wir mussten uns dann also mit einem Anwalt herumschlagen, der Geld von uns haben wollte. Die verlangte Summe ließ sich zum Glück stunden – und, da wir noch alle studiert haben, herunterhandeln. Der Geflüchtete zahlte eine gefühlte Ewigkeit bei uns seine Schulden ab. Er bestand darauf seinen Fehler wieder gut zu machen, hatte aber kein Geld. Verpfiffen haben wir ihn natürlich nicht. Wir wollten ihn und seinen Aufenthaltsstatus ja nicht in Gefahr bringen – wegen des König der Löwen.

Endlich wird das Recht zeitgemäß

Jetzt wird das Gesetz also endlich unserem Leben angepasst und es ist nicht mehr anders herum. Gut so. Denn die Störerhaftung hat die entspanntesten Menschen mit stumpfer Paranoia infiziert. Können wir anderen trauen, wenn sie ihr Smartphone in unserer WG mit unsererm W-LAN nutzen wollen? Das führte einmal sogar so weit, dass ich eine Erklärung beim Einzug in eineWG unterzeichnen musste: Ich werde nichts illegal aus dem Internet herunterladen. Ich konnte die Hauptmieterin damals sogar verstehen.

Ihr Exfreund hatte ihr mit ein paar Downloads indirekt einen nachhaltigen Schuldenberg vor die Tür gesetzt. Denn drei Jahre später - kurz vor der Verjährungsfrist – flatterte die Strafandrohung des Anwalts ins Haus. Sowohl der Freund als auch das nötige Budget für die Rückzahlung fehlten meiner Mitbewohnerin in dem Moment. Für sie kommt das Ende der Störerhaftung zu spät. Die WG-Mitbewohner der Zukunft werden sich aber nicht mehr gegenseitig moralisch ausgeliefert sein.


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