Bayern 2 - Notizbuch


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Monate oder Tage Dauer von Asylverfahren

Ablehnung innerhalb weniger Tage oder lange Jahre in Gemeinschaftsunterkünften - über solche Asylverfahren wird regelmäßig berichtet. Zumindest extrem lange Verfahren sollen aber bald der Vergangenheit angehören.

Stand: 05.12.2013 | Archiv

Asylbewerber stehen im Gang einer Gemeinschaftsunterkunft | Bild: picture-alliance/dpa

Die Dauer der Asylverfahren in Deutschland variiert sehr stark. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ziehen sich die Verfahren insbesondere dann lange, wenn viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Dann seien die Mitarbeiter des BAMF mit Anhörungen ausgelastet und könnten nicht über ältere Anträge entscheiden.

Entscheidungsstopps bei unklarer Lage

Im Allgemeinen ist die Dauer der Asylverfahren von den individuellen Fällen abhängig. Offenkundig unbegründete Anträge könnten sehr viel schneller entschieden werden als komplexe Fälle, so das BAMF. Auch falls noch Nachforschungen im Heimatland des Asylbewerbers nötig sind, ziehen sich die Verfahren in die Länge. Zudem behält sich das Bundesamt vor, Entscheidungsstopps auszusprechen, wenn sich die Lage in den Herkunftsländern abrupt ändert und undurchsichtig ist. Ein Beispiel dafür sind die Unruhen im arabischen Raum: Die ersten Flüchtlinge aus Syrien etwa mussten wegen der unklaren Entwicklung vergleichsweise lange auf ihre Entscheidung warten. Derzeit werden die meisten Verfahren für syrische Flüchtlinge innerhalb weniger Monate abgeschlossen.

Abschluss innerhalb eines halben Jahres

Nach einer EU-Richtlinie aus dem Juni 2013 müssen Asylverfahren in der Europäischen Union künftig innerhalb von höchstens sechs Monaten abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist um weitere neun Monate verlängert werden. Die einzelnen Staaten haben bis Juli 2018 Zeit, diese Vorgabe umzusetzen.

Früherer Zugang zum Arbeitsmarkt

In einer weiteren EU-Richtlinie ist geregelt, dass Asylbewerber im laufenden Verfahren bereits nach neun Monaten grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Zuvor lag diese Frist in Deutschland bei zwölf Monaten. Allerdings muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme zustimmen und eine Vorrangprüfung durchführen. Diese Richtlinie wurde von Deutschland bereits im September 2013 umgesetzt.

Durchschnittliche Verfahrensdauern

Im November 2013 dauerten Asylverfahren vom Erstantrag bis zur Entscheidung nach Angaben des BAMF im Schnitt 7,8 Monate – Klagen vor den Verwaltungsgerichten und eventuelle Folgeanträge nicht mitgerechnet. Im Jahr 2012 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer (inklusive gerichtlicher Entscheidungen und Bearbeitung von Folgeanträgen) bei 12,1 Monaten. Dabei wurden rund 46 Prozent aller Verfahren innerhalb der ersten sechs Monate abgeschlossen. Über rund 65 Prozent aller Anträge wurden innerhalb eines Jahres entschieden und knapp 78 Prozent aller Verfahren wurden in unter zwei Jahren entschieden. Über fünf Jahre dauerte in etwa ein Prozent aller Verfahren.


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