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Promillegrenze Fahrrad So hoch fallen Bußgelder für Radler aus

Wie hoch ist die Promillegrenze auf dem Fahrrad? Was kostet es, das Handy als Radler in die Hand zu nehmen? Wir haben die wichtigsten Bußgelder für Fahrradfahrer.

Stand: 09.05.2023

Eine Radfahrerin und ein Radfahrer auf Rennrädern fahren auf einer Landstraße nebeneinander | Bild: mauritius images

Promillegrenze auf dem Fahrrad?

Zu betrunken fürs Autofahren - und dann lieber das Radl nehmen? Besser nicht, denn auch beim Fahrradfahren gibt es eine Promille-Grenze: Nach der aktuellen Rechtsprechung wird ab 1,6 Promille der Führerschein eingezogen und es wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Es gibt eine Geldstrafe und zwei Punkte in Flensburg. Wer die MPU nicht schafft, ist seinen Führerschein los. Wer mit 1,6 Promille Rad fährt, begeht eine Straftat, so der ADAC, und muss mit einer Geldstrafe von rund 30 Tagessätzen rechnen, so der Automobilclub weiter.
Wer als Radler betrunken in einen Unfall verwickelt wird, muss aber schon ab 0,3 Promille mit einer Anzeige rechnen und kann vor Gericht landen. Im Zweifelsfall also lieber einmal öfter ein Taxi nehmen.

Muss ich einen Radlweg unbedingt benutzen, wenn es einen gibt?

Dieses Schild sagt: Radfahrerinnen und Radfahrer müssen diesen Weg benutzen.

Nicht zwangsläufig. Verpflichtend ist die Nutzung eines Radwegs nur dann, wenn das die entsprechende blaue Beschilderung vorschreibt. Dafür muss die Straße allerdings in der Regel eine "besondere Gefahrenlage" aufweisen, wie etwa schmale Fahrspuren. Rechtlich schwierig wird es, wenn der Fahrradweg durch Mülltonnen oder parkende Autos teilweise versperrt ist, mit Schlaglöchern durchsetzt ist, Glasscherben herumliegen oder wenn er im Winter verschneit oder vereist ist: Nach Ansicht vieler Juristen erlischt in solchen Fällen die Nutzungspflicht und der Radfahrer darf die Fahrbahn für Autos benutzen.

Doch das sollte kein Fahrradfahrer als Freibrief dafür nehmen, bei jedem Hindernis schnell mal auf die Straße auszuweichen: Kommt es dort zu einem Unfall, prüfen die Gerichte in der Regel jeden Einzelfall und entscheiden entsprechend. Die Bußgelder für das Nicht-Benutzen von Fahrrad-Wegen variieren zwischen 20 Euro und 35 Euro - je nachdem, ob man "nur" auf der Straße erwischt wird, oder andere Verkehrsteilnehmer behindert bzw. einen Unfall verursacht.

Die gleichen Bußgelder gelten übrigens auch für "Geister-Radler", die auf einem Fahrradweg in der verkehrten Richtung unterwegs sind. Denn für Radfahrer gilt auch das Rechtsfahrgebot.

Darf ich auf dem Fußgängerweg Fahrrad fahren?

Verkehrsschild 239 - ein reiner Fußgängerweg

Gehweg und Fußgängerzonen sind in der Regel tabu für Radler - auch wenn sie noch so langsam und vorsichtig fahren. Es sei denn, es ist explizit durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt. Auch hier hängt die Höhe des Bußgelds von der Schwere des Vergehens ab - und von der Beschilderung: Fürs reine Fahren auf dem nicht für Radfahrer freigegebenen, ausgewiesenen Fußgängerweg (mit Verkehrsschild 239) oder in der Fußgängerzone (Verkehrsschild 241) sind 25 Euro fällig; wer andere behindert, gefährdet oder sogar eine Sachbeschädigung bzw. einen Unfall verursacht, kann mit bis zu 40 Euro belangt werden.

Generell auf einem normalen Gehweg (der keine Beschilderung trägt) als Radfahrer zu fahren, das kann sehr teuer werden: Es kostet 55 Euro, bei einem Unfall sogar 100 Euro.

Eine weitere Einschränkung gilt: Wer ein Kind begleitet, das jünger als 10 Jahre ist, darf selbst auf dem Gehweg fahren. Das gilt nur für eine einzige Begleitperson. Allerdings muss der oder die Begleitung mindestens 16 Jahre alt sein. Und generell müssen Kinder bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Gehweg fahren.

Fahrrad und Handy?

Dass Handytelefonate beim Autofahren nur mit Freisprechanalage erlaubt sind, wissen mittlerweile die meisten. Was vielen nicht bewusst ist: Das Gleiche gilt auch fürs Radeln. Auch da ist Telefonieren nur mit Freisprechanlage (Bluetooth-Headset, Kabelverbindung mit Stöpsel im Ohr etc.) erlaubt. Verstöße können mit 55 Euro Bußgeld belegt werden.

Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren?

Ja. Dazu der ADFC: "Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO 2020 ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren."

Ist Musik hören auf dem Fahrrad erlaubt?

Kopfhörer auf, die Lieblingsmusik an - und schon radelt es sich gleich doppelt so gut. Kein Problem, solange man dabei noch problemlos mitbekommt, was auf der Straße um einen herum los ist. "Grundsätzlich ist der Verkehrsteilnehmer lediglich dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht durch Geräusche beeinträchtigt wird", sagt Petra Husemann-Roew, Landesgeschäftsführerin des ADFC Bayern (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club).

Ist die Musik aber so laut, dass man Warnrufe anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr mitbekommt, das Hupen oder sogar die Sirene eines Rettungswagens überhört, wird es kritisch: Die Polizei kann ein Bußgeld von bis 15 Euro verhängen. Gravierendere Folgen kann es bei einem Unfall geben: Hier riskiert man als Radler mögliche Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche, wenn man zu laut Musik gehört hat.
"Man wird die Lautstärke nicht im Nachhinein feststellen können", sagt Petra Husemann-Roew. "Aber ein Autofahrer könnte argumentieren, dass der Radfahrer sein Hupen nicht gehört habe."

Mehr zu Bußgeldern im Straßenverkehr im Link.


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