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Parkplatz freihalten erlaubt Darf ich einen Parkplatz freihalten?

Parkplatz - verzweifelt gesucht: Haben Sie sich auch schon mal in eine Parklücke gestellt, um sie für einen Freund zu reservieren? Ob das erlaubt ist, lesen Sie hier…

Stand: 05.03.2024

Parkplatz freihalten | Bild: mauritius images/ Ralf Cornesse / Alamy / Alamy Stock Photos

Angesichts der Parkplatznot gerade in den Städten eigentlich eine naheliegende Idee: Der Beifahrer steigt aus, geht auch auf Parkplatzsuche und blockiert im Erfolgsfall die Lücke, bis Fahrzeug und Fahrer zur Stelle sind. "Das ist nicht erlaubt", betont Jost Kärger, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC. "Wer als Fußgänger verhindert, dass ein anderes Auto in der freien Parklücke parkt, macht sich im schlimmsten Fall sogar strafbar", so der Jurist. Als betroffener Autofahrer können Sie den "Parkplatz-Besetzer" durchaus auf diesen Sachverhalt hinweisen. Darauf, ihn mit sanftem Druck aus der Parklücke zu schieben, wie man es mancherorts im Internet lesen kann, sollten Sie in jedem Fall verzichten: Damit könnten Sie sich selbst strafbar machen, betont Kärger. 

Ist es verboten, einen Parkplatz freizuhalten?

Gerade bei Umzügen sieht man immer wieder, dass Parkplätze vor der Haustür mit einem Stuhl, Bierkasten oder anderen sperrigen Gegenständen freigehalten werden. Auch das ist nicht zulässig, betont ADAC-Jurist Kärger. Er rät, sich bei der Kommune eine Sondernutzungsgenehmigung samt mobilen Verkehrszeichen zu besorgen. Das ist legal und vermeidet Ärger.

Wem gehört eine Parklücke?

Wie sieht es aus, wenn zwei Autofahrer die gleiche Parklücke im Auge haben? Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu: 

"An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren."

 §12 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung

Die Tücke liegt in der Praxis - und dem Wort "unmittelbar". Das sehen Sie genau in diesem Video:

Wenn etwa ein Autofahrer eine Parklücke auf der linken Seite gefunden hat, links blinkt und den Gegenverkehr abwartet - in der Zwischenzeit aber ein entgegenkommendes Auto die gleiche Lücke auf seiner rechten Seite ansteuert: Wer darf einparken - der Autofahrer, der die Parklücke als Erster gesehen hat, aber im Gegenverkehr wartet - oder der, der die Lücke auf seiner Seite hat? "Da das Fahrzeug im Gegenverkehr die Voraussetzung des unmittelbaren Erreichens noch nicht erfüllt, darf der andere einparken", erklärt ADAC-Jurist Kärger.

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