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Kann Spuren von enthalten Wie kommen die Spuren von Eiern ins Müsli?

Kann Spuren von ... enthalten, das steht auf vielen Lebensmittelverpackungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Kennzeichnung verwirrend. Was dieser Hinweis genau bedeutet und was nicht, lesen Sie hier.

Von: Astrid Hickisch

Stand: 27.11.2023

Frau sieht sich im Supermarkt die Herstellerangaben auf einer Müsli-Packung an  | Bild: mauritius images / Westend61 / Vitta Gallery

Allergene wie Sellerie, Senf, Eier, Nüsse, Milch zum Beispiel müssen in der Zutatenliste stehen, wenn sie im Produkt als Zutat enthalten sind. So weit klar. Doch auf vielen verpackten Lebensmitteln liest man auch noch so etwas wie "Kann Spuren von Nüssen oder Eiern enthalten". Da steht dann "Kann Spuren von Eiern enthalten" auf der Müslipackung oder "Kann Spuren von Erdnüssen, Soja, Milch, Schalenfrüchten, Sellerie, Senf und Sesam enthalten" auf der Leinsamenpackung. Dieser Satz sagt aus, dass das Lebensmittel unter Umständen mit anderen Allergenen verunreinigt wurde, die keine Zutat sind: "Der Aufdruck Kann Spuren von ... enthalten ist ein freiwilliger Hinweis auf unbeabsichtigte Einträge von allergenen Stoffen in das Lebensmittel, die technologisch nicht mit absoluter Sicherheit zu vermeiden sind", schreibt der Lebensmittelverband Deutschland.

"Kann Spuren von enthalten" Bedeutung

Dieser "Spuren von ..."- Hinweis sei für Betroffene, also Menschen mit Allergien und Lebensmittel-Unverträglichkeiten oft wenig hilfreich, erklärt Daniela Krehl, Ernährungswissenschaftlerin von der Verbraucherzentrale Bayern: "Bei dem Hinweis handelt es sich um eine freiwillige Angabe der Lebensmittelanbieter und der führt oft zu einer Überdeklaration. Die Hersteller versuchen, Haftungsansprüche zu minimieren und listen dadurch ganz gern pauschal zahlreiche Allergene auf. Das schränkt die Lebensmittelauswahl für Allergiker unnötig ein." Rechtlich festgelegt, vom genauen Gehalt an Allergenen, die ihn erforderlich machen würden bis hin zur genauen und verständlichen sprachlichen Kennzeichnung für Verbraucher und Verbraucherinnen, ist der Spurenhinweis eben nicht.

Hinweis auf einer Schokoladentafel

Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieht die derzeitige Praxis kritisch: "Aus Gründen der Produkthaftung verwenden Hersteller häufig Hinweise wie 'kann (Spuren von) … enthalten'. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist diese Kennzeichnungsweise jedoch unbefriedigend, da sie keinen Anreiz für die Hersteller bietet, Kontaminationen zu verringern."

Sind Spuren von drin oder nicht?

Verwirrend ist dieser Hinweis der Hersteller auch, weil es gar keine Verunreinigung gegeben haben muss. Das schreibt auch der Lebensmittelverband: "Der Spurenhinweis bedeutet also nicht, dass in dem Lebensmittel auch wirklich Spuren von Allergenen enthalten sein müssen. Es kann aber nicht sicher ausgeschlossen werden und über diese Möglichkeit wird der Verbraucher informiert."

Wie kommen die Allergen-Spuren in die Lebensmittel

Daniela Krehl erklärt, wie die fremden Allergene überhaupt in ein Produkt gelangen können: "Solche Verunreinigungen können natürlich auf verschiedenste Weise entstehen. Zum Beispiel, wenn andere Lebensmittel auf derselben Produktionsanlage produziert werden. Wenn ich jetzt Nussallergikerin bin und eine Vollmilchschokolade kaufe, die produziert worden ist, nachdem die Nuss-Schokolade übers Band gelaufen ist, kann das schon ausreichen, dass die Spuren von Nüssen bei mir allergische Reaktionen auslösen. Aber auch durch Luft oder übers Personal können natürlich Spuren übertragen werden und das wird dann in Form dieses Hinweises deklariert."

Lebensmittelkennzeichnung

Hintergrund: Allergene in Lebensmitteln müssen in der EU auf den Packungen und auch bei loser Ware in der Zutatenliste gekennzeichnet werden, wenn sie als Zutat im Produkt enthalten sind. Bei verpackten Lebensmitteln müssen sie in Fettdruck in der Zutatenliste hervorgehoben sein. Das ist durch die EU Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) geregelt. Die sogenannte Spurenkennzeichnung ist ein rein freiwilliger, rechtlich nicht geregelter Hinweis der Lebensmittelhersteller. Die rechtliche Regelung unbeabsichtigter Verunreinigungen von Lebensmitteln fordern Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer schon seit langem. Die LMIV selbst sieht vor, dass die EU dazu sogenannte Durchführungsrechtsakte erlässt, das ist bis heute aber nicht passiert.

Mehr dazu finden Sie auch bei lebensmittelklarheit.de, dem Verbraucherportal der Verbraucherzentralen und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Welche Lebensmittel wirklich ewig halten, das sehen Sie in unserem Video:


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