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Schleichwerbung Youtube-Stars in der Zwickmühle

Firmen zahlen erfolgreichen Videobloggern jede Menge Geld, wenn sie ihrem Publikum bestimmte Produkte vorstellen. Doch wer dieses "Product Placement" nicht kennzeichnet, macht Schleichwerbung und verstößt so gegen Gesetze.

Von: Achim Killer und Kristina Weber

Stand: 19.08.2016

Youtuberin Saskya Bling | Bild: Saskya Bling

Video-Blogger, sogenannte V-Logger posten – meist auf Youtube – Clips, in denen sie über Musik, Mode oder einfach über sich selbst berichten. Damit lässt sich viel Geld verdienen, vor allem, wenn man ein großes, treues Publikum hat. Denn zu beliebten Videos blendet die Google-Tochter Youtube Werbung ein und beteiligt die Youtuber an den Einnahmen. Diese Werbung ist selbstverständlich gekennzeichnet. Problematisch allerdings ist die Schleichwerbung, die auf Youtube um sich greift.

Saskya Bling ist Beauty-Bloggerin auf Youtube. In ihrem jüngsten Clip spricht sie über Product-Placement, Produkte, die die werbetreibende Wirtschaft den Youtubern anbietet, damit die sie – gegen Bezahlung – in ihren Videos zeigen. Das ist mittlerweile „total normal“, sagt Saskya Bling.

"Für viele Produktplazierungen muss man sich sogar bewerben. Es gibt extra Youtube-Seiten, wo man sich bewerben muss. Da ist eine unendliche Liste mit Tausenden Firmen. Und du schreibst denen und kannst dann auch den Preis bestimmen. Und die sagen dann: ja oder nein."

Saskya Bling

In diesem Fall – wenn also Geld fließt –  muss unbedingt auf das Product Placement hingewiesen werden. Sonst ist es Schleichwerbung, die gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen würde, erläutert der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke, auch er ein rühriger Video-Blogger, der Youtube nutzt, um für seine Kanzlei zu werben.

"Das erste Gesetz, das eine Rolle spielt, ist das Telemediengesetz. Und da heißt es, dass kommerzielle Kommunikation als solche immer klar erkennbar sein muss. Das gilt für alle Formen von Telemedien. Und Youtube wäre ein solches Telemedium. Nächstes Gesetz: Das ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Da heißt es: Der Werbecharakter einer geschäftlichen Handlung darf nicht verschleiert werden."

Christian Solmecke, Medienanwalt

Leitfaden für Youtuber

Die Landesmedienanstalten – zuständig für das Telemediengesetz – haben Ende vergangenen Jahres einen Leitfaden für Youtuber entwickelt und ins Netz gestellt. Darin heißt es, dass auf bezahltes Product Placement hingewiesen werden muss - ebenso auf teure, aber kostenlos überlassene Produkte. Dreht sich der ganze Clip um ein geschenktes Erzeugnis, sollte "Dauerwerbung" eingeblendet werden.

Kein Hinweis ist hingegen notwendig bei preiswerten Dingen, die eher nebenbei vorkommen. Und schließlich mahnen die Landesmedienanstalten die geschäftstüchtigen Youngsters noch väterlich – Zitat: "Du hast hier eine Vorbildfunktion und trägst damit eine gewisse Verantwortung." Ob das gegen die Lockungen üppig ausgestatteter Marketing-Budgets hilft, ist allerdings mehr als fraglich.

In Deutschland können einige Youtuber von Werbung ganz gut leben. In den USA wiederum sind manche bereits Millionäre geworden. Dort gehen die Behörden mittlerweile aktiv gegen Schleichwerbung vor. So hat die Verbraucherschutzbehörde FTC den Medienkonzern Warner Brothers abgemahnt, weil der Video-Blogger für Werbung bezahlt hat, die oft nicht gekennzeichnet war. Auch in Deutschland dürfte es in absehbarer Zeit zu solchen Aktionen kommen.

Denn nicht jeder Blogger ist so freimütig wie Saskya Bling. Deren Markenzeichen sind ihre langen weißen Haare, und die Verlängerungen sind gesponsert. 

"Ich hab sie geschenkt bekommen. Ich hab das in dem Video dazu gesagt, hätte ich vielleicht nicht sagen müssen. Aber das macht man so. Das ist Anstand, würde ich jetzt mal sagen."

Saskya Bling


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Lutz Schnelle, Freitag, 19.August 2016, 13:28 Uhr

1. ehrlich geht anders

Wenn ddie Tagesschausprecherin zur "Börse" kommt, stellt man uns viele tollen Unternehmen vor, Bayer, Telekom, VW und nennt das Nachrichten. Die Tagesschau kündigt sogar das neue Smartphone von Apple an auf ihrer Homepage und listet auch gleich ein paar Konkurrenzprodukte auf. Das ist doch nett? Und "Testberichte" findet man in der Tageszeitung einschließlich dem journalistischen Aufruf an die Gemeinden, überall im öffentlichen Raum die Strahlenwaffe WLAN zu installieren.

Fernsehen, Rundfunk, Internet, Print, das sind funktionale Werbemedien wie die aggressive Plakatwerbung auf der Straße. Wieso dürfen die Parteien eigentlich beschließen, Straße, Plätze, Häuser mit Werbung zu tapezieren und uns diesem Terror auszusetzen? Gehört alles ihnen einschließlich dem Bürger?
Berichte über die Parteien, über Bauprojekte, Serien, Talkshows - uns wird rund um die Uhr irgendwas ins Ohr gesäuselt und vor die Augen geflimmert. Youtube sei Dank. Nicht wahr?



  • Antwort von Franz, Freitag, 19.August, 14:15 Uhr

    Na, dieser "Terror" ist mir jedenfalls zehnmal lieber als echter Terror. Manche Leute haben echt Probleme....