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Digitalisierung Das E-Rezept: Auf was Patienten jetzt achten müssen

Das rosa Kassenrezept hat ausgedient, seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept in den Arztpraxen Pflicht. Ganz reibungslos funktioniert der neue Ablauf jedoch noch nicht.

Von: Caroline Hofmann

Stand: 22.01.2024

Einmal im Quartal holt Julia Kühnel ein Rezept für ihre Schilddrüsen-Medikamente bei ihrer Hausärztin ab. Wie alle Patienten und Patientinnen muss sie sich seit diesem Jahr mit dem E-Rezept auseinandersetzen – genauso, wie Ärzte und Apotheker. Julia Kühnels Hoffnung: „Also dieser Papierkram mit dem Papier-Rezept ist ja eigentlich dann überflüssig.“

Die Vorteile des E-Rezepts

Neben weniger Zettelwirtschaft, durch das Entfallen gedruckter Rezepte, gibt es noch weitere Vorteile, die das digitale Rezept mit sich bringt, erklärt Dr. med. Julia Brünling.

"Wenn man ein Telefonat mit jemandem führt, der erkältet ist und man kommt zum Schluss, es wäre sinnvoll, dass der ein Antibiotikum nimmt, kann man das E-Rezept theoretisch freigeben und es wird aus der Apotheke abgeholt. Der Patient muss dann nicht herkommen. Oder auch für die Folgerezepte ist es praktisch."

Dr. med. Julia Bräunling, Internistin, München

Drei Wege zum E-Rezept

Die einfachste Variante: die Gesundheitskarte. In der Arztpraxis wird das E-Rezept über die Gesundheitskarte in einer Art Cloud gespeichert. Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, wird die Gesundheitskarte dort erneut in ein Kartenterminal gesteckt, die Rezeptinformationen werden dann von der Cloud abgerufen. Eine weitere Möglichkeit: Patienten können sich das E-Rezept auf die „E-Rezept App“ schicken lassen und von dort ihre Rezepte verwalten und weitersenden. Als dritte Möglichkeit bleibt momentan die Variante, sich das E-Rezept doch noch als Ausdruck in der Arztpraxis mitgeben zu lassen.

Tipp: Signatur nachfragen und abwarten

Ein E-Rezept muss – wie vormals das rosa Kassenrezept – von den Ärztinnen und Ärzten signiert werden. Beim E-Rezept erfolgt die Signatur elektronisch. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Patienten in der Praxis konkret nachfragen, wann das Rezept signiert wird. Denn es kann passieren, dass die Signatur nicht unmittelbar erfolgt, der Patient aber bereits in der Apotheke ist. Die Apotheke darf das Medikament ohne elektronische Signatur jedoch nicht herausgeben.

"Die große Umstellung ist letztendlich, den Patienten die neuen Abläufe zu erläutern und sie dazu zu bringen, dass sie dann – genauso wie vorher – abwarten, bis ich das Rezept signiert habe."

Dr. med. Julia Bräunling, Internistin, München

E-Rezept und Datensicherheit?

Für die Entwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) des E-Rezeptes ist die „gematik“, die Nationale Agentur für digitale Medizin zuständig und verantwortlich. Laut der Agentur werden E-Rezepte von der Arztpraxis bis in die Apotheke mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. So sollen die Rezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Herausforderung E-Rezept-App

E-Rezepte können auch auf der E-Rezept App der "gematik" gespeichert, verwaltet und an Apotheken weitergesendet werden. Für die Anwendung müssen sowohl die Gesundheitskarte, als auch das Mobiltelefon NFC-fähig (kabellose Übertragung) sein. Darüber hinaus erfordert der Anmeldeprozess etwas Zeit und digitale Geduld, erzählt Julia Kühnel.

"Es ist nicht unkompliziert, vor allen Dingen für diejenigen, die vielleicht ein älteres Handy haben oder sich damit auch nicht auskennen, wird das eine Herausforderung."

Dr. med. Julia Bräunling, Internistin, München

Technische Probleme in Apotheken

In Dr. Peter Sandmanns Apotheke in München war der Start des E-Rezepts durchwachsen. Kollegen anderer Filialen haben ebenso mit den neuen elektronischen Abläufen rund um das E-Rezept zu kämpfen.

"Es gibt tatsächlich noch erhebliche Probleme beim Einlösen des E-Rezeptes, die auf der einen Seite technikmäßig bedingt sind, entweder von der Praxissoftware oder von der Apothekensoftware. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass viele Einstellungen bei den Ärzten zum Teil nicht stimmen, sodass die Rezepte bei uns dann einfach nicht einlösbar sind."

Dr. Peter Sandmann, Bayerischer Apothekerverband e.V. München


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