Chancenaufenthalt für Flüchtlinge - Hürdenlauf für ein dauerhaftes Bleiberecht
Geduldete Flüchtlinge können seit Anfang 2023 das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen - wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel fünf Jahre ununterbrochen im Status der Duldung gewesen und nicht vorsätzlich straffällig geworden sein. Innerhalb von 18 Monaten müssen sie eine Arbeit finden, ausreichend Deutsch lernen, ihren Pass besorgen - dann können sie ein dauerhaftes Bleiberecht beantragen. Für viele Geduldete, deren Asylantrag einst abgelehnt wurde, ist das eine Chance. Bisher wurden in Bayern viele Anträge gestellt. Doch es gibt Hindernisse, die für manche Betroffene schwer zu überwinden sind.