Unternehmen

Rundfunktechnik Störungen in Radio und TV: Wer hilft weiter?

Nicht immer klappt es mit dem Radio- oder Fernsehgerät einwandfrei. Wir sagen Ihnen, an wen Sie sich bei technischen Problemen wenden können.

Stand: 02.02.2012
Illustration: Mann mit Werkzeugkasten, Fernseher, Radio vor einem abstraktem Hintergrund | Bild: Neubauwelt, Creativ Collection

Immer wieder ergeben sich für den Rundfunkteilnehmer zu Hause technische Fragen zum Hörfunk oder Fernsehempfang. Wenn es im Radio plötzlich pfeift oder rauscht, wenn Sie "Schneetreiben" oder "Klötzchenbildung" auf Ihrem Fernsehbild haben - wissen Sie, an wen Sie sich mit Ihren technischen Fragen wenden können?

Wir erklären Ihnen, für welche Fälle der Fachhändler, Ihr Kabelnetzbetreiber oder die jeweilige Rundfunkanstalt der richtige Ansprechpartner ist.

Der Fachhändler

Klären Sie bei jeder Empfangsstörung zunächst ab, ob die Ursache dafür möglicherweise an Ihrem Empfangsgerät oder Ihrer Antennenanlage liegt. Bei diesen Störungen kann Ihnen der Fachhändler vor Ort helfen. Übrigens: den "Rundfunk- und Fernsehtechniker" hat das Handwerk mittlerweile durch das neue Berufsbild "Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik" ersetzt.

Der Prüf- und Messdienst

Service:

Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur:

Tel. 01803 / 23 23 23
(Festnetzpreis 9 ct/Min., Mobilfunkpreise maximal 42 ct/Min.)

Liegt die Störung nicht an Ihrer Empfangsanlage, sondern eine Funkstörung auf dem Übertragungsweg zwischen dem Sender und dem Empfänger vor, dann ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur zuständig.

Bevor der Funkmessdienst eine mögliche Funkstörung untersucht, ist jedoch der einwandfreie Zustand Ihrer Empfangs- und Antennenanlage abzuklären. Da die Kosten für den Funkmessdienst in Ihren Rundfunkgebühren bereits enthalten sind, entstehen Ihnen dann keine zusätzlichen Kosten.

Media Broadcast GmbH

Die terrestrischen Sendeanlagen für das ZDF und für private Hörfunk- und Fernsehanbieter plant, baut und betreibt die Media Broadcast GmbH im Auftrag der Programmanbieter.

Bei Störungen dieser Programme wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Programmveranstalter.

Die Landesmedienanstalt

Service:

Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM):

Telefon 089 / 638 08 - 0

E-Mail: info@blm.de

Bei allgemeinen Fragen zur Kabelbelegung und zur Genehmigung und Verbreitung von privaten Radio- und TV-Programmen sind Sie bei Ihrer Landesmedienanstalt richtig: In Bayern ist das die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM).

Die Rundfunkanstalten

Die ARD-Rundfunkanstalten betreiben großteils die terrestrischen Senderanlagen in Eigenregie. Bei Störungen dieser Sender hilft Ihnen daher die ARD-Rundfunkanstalt des jeweiligen Bundeslandes weiter, in Bayern der Bayerische Rundfunk.

Bei Störungen der BR-Sender hilft Ihnen:

Bayerischer Rundfunk
Technische Information
80300 München
Tel. 01805 / 59 02 19
(Festnetzpreis: 14 ct/Min., Mobilfunkpreise maximal 42 ct/Min.)

Infos zum digitalen Rundfunkempfang:

Digitalradio

ARD Digital Hotline
Tel. 01805 / 00 14 95
(Festnetzpreis: 14 ct/Min., Mobilfunkpreise maximal 42 ct/Min.)

DVB-T: Das ÜberallFernsehen

Der Kabelnetzbetreiber

Bei Empfangsstörungen im Kabel wenden Sie sich bitte an Ihren Kabelnetzbetreiber oder Ihre Hausverwaltung. Die Telefonnummer finden Sie in der Regel auf Ihrer Kabelrechnung.

Infos zu den Kabelnetzbetreibern:

Falls Sie an eine Kabelanlage der großen Kabelgesellschaften angeschlossen sind und Fragen zum Kabel oder Störungen im Kabel haben, finden Sie hier die Nummern:

Bayern und weitere Regionen* der Kabel Deutschland
Kabel Deutschland GmbH
Kundenservice: 0800 / 27 87 000
Technischer Service (u.a. Störungen): 0800 / 52 666 25

Baden-Württemberg
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co.KG
Kundenservice: 01805 / 888 150*
*(Festnetzpreis: 14 ct/Min; Mobilfunkpreise bis zu 0,42 ct/Min
oder bis zu 0,60 Euro pro Anruf)

Nordrhein-Westfalen und Hessen
Unitymedia GmbH
Service-Tel. 01805 / 66 31 00*
*(Festnetzpreis:14 ct/Min., Mobilfunkpreise maximal 42 ct/Min.)

* (Kabel Deutschland: Bayern, Berlin/Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen/Sachsen-Anhalt, Thüringen)