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April Heartbleed-Bug und Vorratsdatenspeicherung

Nichts ist mehr sicher im Web: Ein Programmierfehler in der OpenSSL-Verschlüsselung - der Heartbleed-Bug - öffnet Hackern Tür und Tor. Und Ermittler bremst der Europäische Gerichtshof, der die Vorratsdatenspeicherung kippt.

Von: Florian Regensburger und Roland Münzel

Stand: 16.12.2014 | Archiv

Symbolbild: Einmachengläser mit "Nullen, Einsen und @-Zeichen" gefüllt | Bild: colourbox.com; Montage BR

Der GAU für Verschlüsselung im Web ist eingetreten: der sogenannte Heartbleed-Bug verbreitet Angst und Schrecken.

Sicherheitslücke "Heartbleed" erschüttert das Netz

Eine der gravierendsten Sicherheitslücken, die in der Geschichte des Internets jemals entdeckt worden sind, macht alle mit OpenSSL gesicherten Verbindungen angreifbar. Ein Programmierfehler erlaubt es jedem Kommunikationspartner, potentiell Speicher der Gegenstelle auszulesen, also auch Schlüssel, Passwörter und andere sensible Daten. Den fehlerhaften Code hat ein Deutscher - aus Versehen, wie er sagt - geschrieben, der dafür im Netz an den Pranger gestellt wird, nachdem sein Name auf Twitter Verbreitung findet. Der Finanznachrichtenagentur Bloomberg zufolge hat die NSA seit Jahren von der Schwachstelle gewusst und diese zur Spionage genutzt. Der US-Geheimdienst dementiert.

Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Darüber wird seit rund 20 Jahren eine Endlosdiskussion geführt und sie war auch bereits Thema in unserem Netz-Jahresrücklick 2013: die Vorratsdatenspeicherung. Jetzt hat sich auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eingemischt und entschieden: Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Damit muss die aktuelle EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 reformiert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs werden Forderungen an die Große Koalition laut, ihre Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fallen zu lassen.


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