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April Aus Telekom wird "Drosselkom"

Kein Aprilscherz: Die Telekom wollte ihre Flatrate drosseln, was ihr den Titel "Drosselkom" einbrachte. So mancher sah schon das Ende der Netzneutralität kommen, doch ein Shitstorm off- und online brachte zum Jahresende die Wende.

Von: Florian Regensburger und Roland Münzel

Stand: 20.12.2013 | Archiv

Telekom Flatrates | Bild: picture-alliance/dpa, BR, Montage BR

Für sich genommen mag das eine Banalität sein, was der Marketing-Geschäftsführer der Deutschen Telekom, Michael Hagspihl, da Anfang Dezember verkündete. Aber diese Botschaft war das – zumindest vorläufige – Ende einer erbitterten Auseinandersetzung. Im April nämlich hatte es noch geheißen: Mit unbegrenztem Surfen soll bald Schluss sein.

Kritik und Spott gegen die "Drosselkom" 

Mancher witterte in den Plänen also schon die Abkehr vom ehernen Prinzip der Netzneutralität – was die Telekom bestritt. Aber die Flatrate kappen, ab einer bestimmten Datenmenge die Geschwindigkeit drosseln – ja, an den Plänen hielt das Unternehmen fest. Man könne das Internet nicht ständig auf eigene Kosten immer weiter ausbauen, hieß es. Als Kritik und Spott gegen die "Drosselkom" nicht verstummten, machte die Telekom Zugeständnisse, verfünffachte die Drosselgeschwindigkeit und bot eine "echte" Flatrate gegen Aufpreis an.

Drossel-Tarif darf nicht "Flatrate" heißen

Doch dann sprach im Oktober das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sein Urteil: Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Gericht für unzulässig.

Anfang Dezember zog die Telekom die Konsequenzen: Flatrate bleibt Flatrate, wer sie gebucht hat muss nicht fürchten, dass gegen Ende des Monats die Daten nur noch durch die Leitung tröpfeln. Dennoch soll es ab 2016 daneben auch neue Volumen-Tarife geben – nur dass die dann nicht mehr Flatrate heißen.

"Da die Telekom-Tarife als 'Internet-Flatrate' und unter Angabe der 'bis zu'-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als 'unangemessene Benachteiligung' an. Dieser Auffassung folgte nun das Landgericht Köln und erklärte die Klauseln für unwirksam."

Pressemeldung der Verbraucherzentrale NRW

Schlussbericht der Enquete-Kommission Internet

Sie beschäftigte sich mit Sicherheit im Netz, Verbraucherschutz, Medienkompetenz, Netzneutralität und der Rolle des Rundfunks. Drei Jahre lang hatte sie getagt, viele Sachverständige angehört, dicke Berichte über die Auswirkungen des Internets auf Politik und Gesellschaft produziert und schließlich Empfehlungen für das Parlament abgegeben: die Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft. Einig waren sich die Mitglieder der Kommission selten, aber die Themen rund ums Internet sind auf der Agenda des Bundestages nach oben gerutscht.


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