Bayern 2 - Notizbuch


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Bei Krankheit: Beihilfe Wie Beamte im Krankheitsfall versichert sind

Die Beihilfe ist eine sichere Bank – für Beamtinnen und Beamte, wenn sie erkranken, aber auch für die florierende Branche der privaten Krankenversicherung. Denn wer als Beamtin oder Beamter erkrankt, dem erstattet zunächst der Staat einen Teil der Behandlungskosten, nur für den Rest muss er oder sie sich privat krankenversichern.

Von: Klaus Boffo, Nikolaus Nützel

Stand: 13.07.2016

Mann am Schreibtisch | Bild: picture-alliance/dpa

Am Anfang war … das Formular

Ohne Papierkram geht es nicht. Zunächst heißt es: die vom Arzt, der Krankengymnastin oder dem Krankenhaus erhaltene Rechnung fotokopieren. Das Original geht an die Beihilfestelle - in Bayern ist sie angesiedelt beim jeweiligen Regierungsbezirk. Dort wird die Rechnung von Sachbearbeitern geprüft. Hat der Arzt vielleicht zu viel abgerechnet, wurde zu Unrecht ein erhöhter Satz verlangt?

Von dem Betrag, der als beihilfefähig anerkannt wird, erstattet die Beihilfestelle sodann einen Teil - meist 50%. Wer Kinder hat oder bereits in Pension ist, bekommt bis zu 70% Beihilfe. Den Bescheid und die fotokopierte Rechnung reicht der Patient sodann bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die ihm den Rest erstattet. Bis dahin kann es Wochen oder Monate dauern; um den Arzt nicht solange warten zu lassen, überweisen viele Beihilfeberechtigte den geschuldeten Rechnungsbetrag vorher, sie treten also in Vorleistung. Da bleibt einem eine eigene kleine Buchführung über bezahlte und bislang unbezahlte Rechnungen sowie über erhaltene und noch ausstehende Erstattungsbeträge nicht erspart.

Die Rechenaufgabe mit dem Bonus

Als Privatversicherte haben viele Beamtinnen und Beamte einen Tarif abgeschlossen, bei dem der Versicherer seine Kunden mit Bonuszahlungen belohnt, wenn so nur wenige oder gar keine Rechnungen einreichen. Wer eher selten krank wird, muss dann durchkalkulieren: Ist es nicht vielleicht klüger, beispielsweise 200 Euro Arzt- und Medikamentenrechnungen selbst zu zahlen – weil es dann von der Krankenversicherung 250 oder 300 Euro als Bonus gibt?

Privat versichert – besser behandelt?

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Die kommerzielle Versicherungsbranche suggeriert ihren Kunden gerne, als Patienten hätten sie Vorteile beim Arzt oder im Krankenhaus gegenüber gesetzlich Krankenversicherten. Ob dies so ist, bleibt umstritten. Sicher ist: weil sie Anspruch auf Beihilfe haben und somit nur einen Teil des Kostenrisikos versichern müssen, erhalten Beamtinnen und Beamte recht günstige Tarife bei den privaten Versicherern. Für viele liegen sie deutlich unter 200 Euro im Monat, je nach Familienstand und Alter. Und aus der Sicht von Allianz & Co sind die Beamten eine willkommene Klientel. Die gesetzlichen Vorschriften des Beamtenrechts bescheren der Versicherungsbranche weit über eine Million Kunden, auf die sie fest zählen kann.

Umständlich, ineffizient, unlogisch?

Kritik am Verfahren der Beihilfe mit all seinem Verwaltungsaufwand gibt es immer wieder. An grundsätzlichen Änderungen gibt es auf vielen beteiligten Seiten allerdings kein großes Interesse. Für den Staat ist es bequemer, alles so zu lassen, wie es ist – und ob eine Absicherung der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung für die öffentliche Hand als Arbeitgeber kostengünstiger wäre, ist nicht ausgemacht.

Wer von den zuständigen Behörden wissen möchte, warum das System eigentlich so ist und ob es nicht vielleicht einfacher ginge, erhält nicht sogleich Antwort. Das Bayerische Finanzministerium empfiehlt Fragesteller weiter ans zuständige Landesamt für Finanzen. Diese Behörde wiederum beantwortet Fragen lieber schriftlich.

"Bei der Beihilfe handelt es sich um ein historisch gewachsenes, eigenständiges Krankenfürsorgesystem für Beamte. Es beruht auf dem gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis, aufgrund dessen ein Dienstherr seinen Beamten zur Fürsorge verpflichtet ist."

Bayerisches Landesamt für Finanzen


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