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Urteil zum Kita-Platz Stadt München geht in Revision

Die Stadt München wird Revision einlegen gegen ein Urteil im sogenannten Kita-Streit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das hat der Feriensenat des Stadtrats jetzt beschlossen. München will keine Gebühren für einen "Luxusplatz" übernehmen.

Von: Michael Bartmann

Stand: 10.08.2016

Symbolbild Kita: Holzspielzeug und Kind mit Betreuerin im Hintergrund | Bild: picture-alliance/dpa

Der VGH hatte entschieden, dass die Stadt die Mehrkosten übernehmen muss für einen teuren, privaten Kitaplatz, weil die Eltern keinen passenden Platz in einer städtischen Kita gefunden haben.

Familie soll sieben Platzangebote abgelehnt haben

Die Stadt hatte argumentiert, man habe der Familie insgesamt sieben Platzangebote gemacht, welche alle nicht angenommen worden seien. Die Konsequenz aus dem Urteil des BayVGH wäre nach Auffassung der Landeshauptstadt, dass man aus Steuergeldern das Geschäftsmodell hochpreisiger, auf Gewinnerzielung ausgerichteter Kindertageseinrichtungen finanzieren müsse.

Steuergelder für Luxus-Kitas?

Dies sei aber "aus sozialpolitischer Sicht nicht vertretbar", so Stadtschulrätin Beatrix Zurek. Wird das Urteil des VGH zum Präzedenzfall, könnten auf die Stadt Ausgleichszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zukommen. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.


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