2

Urteil zum Kita-Platz Stadt München will in Revision gehen

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Stadt München die Merhkosten für den privaten Kita-Platz einer Famlilie übernehmen muss, wird die Stadt in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen.

Von: Michael Bartmann

Stand: 21.07.2016

Kinder in der Kita | Bild: picture-alliance/dpa

Man habe der Familie insgesamt sieben Platzangebote gemacht, welche alle nicht angenommen worden seien, so die Stadt in einer Pressemitteilung. Außerdem habe die Familie angegeben, ab dem 1. April 2014 eine Betreuung zu benötigen, ihr Kind aber bereits acht Wochen vorher in eine teure Privat-Kita gegeben.

Steuergelder für Luxus-Kitas?

Die Konsequenz aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wäre nach Auffassung der Landeshauptstadt, dass man aus Steuergeldern das Geschäftsmodell hochpreisiger, auf Gewinnerzielung ausgerichteter Kindertageseinrichtungen finanzieren müsse. Dies sei aber "aus sozialpolitischer Sicht nicht vertretbar," so Stadtschulrätin Beatrix Zurek. Der Richter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte heute der Familie recht gegeben. Die Eltern hätten kein Vertrauen mehr in die Stadt gehabt und seien deshalb gezwungen gewesen, sich selbst um eine Kita zu kümmern.


2