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Kopplungsgeschäfte EuGH erlaubt vorinstallierte Software

Sony darf weiterhin Computer mit ab Werk installierten Programmen verkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Geklagt hatte ein Franzose. Er wollte einen PC ohne Betriebssystem und Anwendungsprogramme. Das Problem ist heute aber längst ein anderes.

Von: Achim Killer

Stand: 07.09.2016

Laptop mit Windows-Betriebssystem | Bild: picture-alliance/dpa

Der Kläger wollte von Sony die Kosten für die von ihm nicht benötigte Software erstattet bekommen, was der Konzern ablehnte. Er bot statt dessen eine Rückabwicklung des Geschäfts an.

Bündelung von Hard- und Software ist zulässig

Der EuGH hält eine derartige Kopplung von Hard- und Software grundsätzlich für zulässig, zumal Käufer üblicher Weise erwarten, einen sofort einsatzfähigen Rechner zu erwerben. Auch sei der Kläger vom Händler ausgiebig informiert worden.

Bloatware

Der EuGH befasste sich nicht mit so genannter Bloat- oder Crapware, ebenfalls vorinstallierter Software, die aber für den Käufer nicht nützlich ist, sondern ihn mit Werbung nervt und seine Daten abgreift. Die bekanntesten Vertreter dieser "Bläh-" oder "Mist"-Software sind die Ask-Toolbar und das Programm Superfish.

Auch seriöse Firmen verbreiten lästige Software

Die Grenzen zwischen der Crapware von Werbefirmen und Malware, die von Cyberkriminellen verbreitet wird, sind fließend. Bündelt ein IT-Unternehmen seine Produkte mit Crapware - wie bis vor kurzem Oracle und Lenovo - so wird es vom Entwickler der unerwünschten Programme bezahlt.

Crapware-Problem besteht weiter

Das aktuelle Urteil des EuGH befasst sich insofern mit einem Problem, das kaum mehr existiert. Teure Software wird mittlerweile nur noch selten vorinstalliert.  Betriebssystem-Software ist meist gratis. Das Crapware-Problem aber bleibt bestehen.


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