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Einfach wegsperren geht nicht mehr

Stand: 19.06.2013 | Archiv

Lebenslange Haft kann in Deutschland tatsächlich "lebenslang" bedeuten. Besonders aggressive und unbelehrbare Gewalttäter werden hierzulande per Sicherungsverwahrung unter Umständen bis zum Tod weggesperrt. Doch das geht nicht mehr ohne Weiteres. Im Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht alle Regel zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Was hat sich verändert seit dem Karlsruher Urteilsspruch - für Täter, Opfer, den Staat?


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