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Bundespräsident gesucht Österreichischer Wahlkampf beginnt von vorne

Die FPÖ hatte mit ihrer Anfechtung Erfolg: Die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten muss wiederholt werden - so der österreichische Verfassungsgerichtshof. Die Wahl wird erst im Herbst stattfinden.

Von: Stephan Ozsváth

Stand: 01.07.2016

Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer | Bild: Florian Wieser/dpa

Die Spatzen in Wien hatten es von den Dächern gepfiffen, Verfassungs-Experten hatten es öffentlich geahnt, die Zeitungen in Österreich titelten heute schon: "Alles deutet auf eine neue Stichwahl". Insofern war es schon keine große Überraschung mehr, als der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, um Punkt 12 Uhr das Urteil verkündete:

"Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Es ist die vornehmste Pflicht des Verfassungsgerichtshofes, dieses Fundament funktionstüchtig zu erhalten. Der Anfechtung wird stattgegeben. Die Stichwahl muss in ganz Österreich zur Gänze wiederholt werden."

Gerhart Holzinger, Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs

Bei Zeugenbefragungen des Gerichts hatte sich herausgestellt, dass es massive Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen aus der Stichwahl vom 22. Mai gegeben hatte. Die Wahlkarten waren schon am Wahltag ausgezählt worden, das Gesetz schreibt aber vor, dass sie erst am Tag danach ausgezählt werden dürfen. Das Innenministerium hatte vorab schon Teilergebnisse weiter gegeben, kritisierten die Richter. Die Briefwahl an sich sei aber in Ordnung, so die Verfassungsrichter. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner von der konservativen ÖVP sagte zum Urteil.

"Einerseits ist es ene Art Bestätigung des Briefwahlrechtes. Zweitens müssen wir mit Informationen am Wahltag sorgfältiger umgehen. Und drittens brauchen wir eine Änderung der Kultur, wie mit Rechtsvorschriften umzugehen ist."

Österreichs Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, ÖVP

Gewonnen hat damit erst einmal die FPÖ. Die Rechtspopulisten hatten die Stich-Wahl vom 22. Mai angefochten, bei der ihr Mann gegen den ehemaligen Grünen-Chef Van der Bellen mit nur 31.000 Stimmen Abstand verloren hatte. FPÖ-Kandidat Norbert Hofer bekommt nun eine dritte Chance, doch noch Bundespräsident zu werden. Bundeskanzler Christian Kern von den Sozialdemokraten sagte nach dem Urteilsspruch.

"Ich möchte betonen, dass dieses Urteil kein Anlass für Emotionen sein soll. Es zeigt uns, dass unser Rechtsstaat robust ist und hervorragend funktioniert. Ich wünsche mir jetzt einen kurzen Wahlkampf - einen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen ist. Die Bundesregierung wird eine Entscheidung zu treffen haben, welchen Termin sie dem Hauptausschuss des Nationalrats vorschlägt. Wir haben alle ein Interesse daran, dass es zu einer zügigen Umsetzung des Wahlgangs kommt."

Österreichs Bundeskanzler Christian Kern

In der Diskussion ist ein Wahltermin Ende September oder Anfang Oktober. Die Grünen und die FPÖ bereiten sich bereits auf den Wahlkampf vor. Das heutige Urteil der Wiener Verfassungsrichter bedeutet, dass Wahlsieger Van der Bellen nicht am 8. Juli vereidigt werden kann, wenn die Amtszeit von Heinz Fischer endet. Das Urteil zerstreue Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl, meinte der scheidende Präsident. Dies stärke seinen Nachfolger.

"Wir werden am Schluss ein Wahlergebnis haben, das auch im Interesse des zu wählenden Bundespräsidenten gelegen ist - der in den nächsten Jahren ein Bundespräsident sein soll, dessen Wahl in jeder Weise unanfechtbar ist."

Österreichs Bundespräsident Heinz Fischer

Übergangsweise führen nun die drei Präsidenten des Parlaments die Hofburg-Geschäfte. Einer derjenigen ist FPÖ-Kandidat Norbert Hofer.

OSZE soll Wahl beobachten

Innenminister Wolfgang Sobotka will nun zusammen mit Außenminister Sebastian Kurz (beide ÖVP) dafür sorgen, dass in den Bezirken, die Fehler gemacht hatten, Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eingesetzt werden. Ob es in den Behörden personelle Konsequenzen geben werde, sei noch unklar, meinte Sobotka.


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Barbara, Freitag, 01.Juli 2016, 20:46 Uhr

8. Warum ist das Auszählen der Wählerstimmen oft gar nicht so einfach?

Wer nur eine bestimmte Partei, wählt, der macht oben bei "seiner Partei" sein Kreuz und damit ist die Sache erledigt. Wer "kumulieren" will, der kann jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. (Der Münchner Stadtrat hat z. B. 80 Mitglieder und darum können 80 Stimmen auf die jeweiligen Kandidaten verteilt werden). Wer "panaschieren" will, der kann parteiübergreifend die Gesamtzahl der Stimmen auf seine Lieblingskandidaten verteilen. (Die zugelassene Stimmenzahl darf aber pro Kandidat nicht überschritten - jedoch unterschritten - werden). Ungültig wäre z. B. ein Wahlzettel, wenn der Wähler mehr Stimmen "kumuliert", als pro Kandidat zugelassen sind. Ungültig wäre auch ein Wahlzettel, wenn der Wähler nicht nur bei seiner Partei oben das Kreuz macht, sondern zugleich bei mehreren Parteien. Und jetzt meine Frage an alle, die schon einmal "Wahlhelfer" waren: Ist der Stimmzettel ungültig, wenn der Wähler bei seiner Partei das Kreuz macht und gleichzeitig kumuliert oder auch panaschiert?

  • Antwort von Franz, Freitag, 01.Juli, 20:54 Uhr

    Auch wenn Ihr Kommentar komplett am Thema vorbei geht: Die Antwort auf Ihre Frage ist "Nein".

  • Antwort von Zwiesel, Freitag, 01.Juli, 21:16 Uhr

    @Barbara:
    Frei nach Karl Valentin, "eigentlich so einfach, aber man kanns sich doch nicht merken".
    Frage noch zu Ihrer Quiz-Frage. Gibt der Wähler dabei genau die z.B. 80 Stimmen (Münchner Stadtrat) ab oder mehr oder weniger einschließlich oder ausschließlich dem Kreuz bei seiner Partei oder ohne dem Kreuz bei seiner Partei? ;-)
    Ich habe Sie gerade für die Wahlorganisation in Österreich vorgeschlagen.
    Aber ganz ehrlich, genau darin, wie Sie es beschreiben, liegt oft das Problem. Da gilt aber sowohl für Wähler, als auch für Wahlhelfer. Vielleicht sollte für den Bürger die Wahl wirklich vereinfacht werden.. Aber was hat das jetzt mit der Präsidentenwahl in Österreich zu tun?

  • Antwort von Barbara, Samstag, 02.Juli, 13:26 Uhr

    Franz, nach dem, was Sie schreiben, würde Ihr Stimmzettel jedenfalls bei einer Wahl in München ungültig sein!
    Zwiesel, auch Karl Valentin hat seinerzeit gewählt! Was hat das mit der Präsidentenwahl in Österreich zu tun? Es geht um das Wahlrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Wenn die Wahlzettel nicht korrekt ausgefüllt sind und die Wählerstimmen hinterher nicht korrekt ausgezählt werden, dann nützt das ganze Wahlrecht nichts, egal ob bei uns oder in Österreich! Nochmals die Frage: Wie werden die Stimmen ausgezählt, wenn oben das Kreuz gemacht wird und auf dem großen Zettel entweder kumuliert oder panaschiert wird? Diese Frage hat noch keiner beantwortet! Oder ist dann der Stimmzettel ungültig?

  • Antwort von Zwiesel, Samstag, 02.Juli, 15:17 Uhr

    @Barbara:
    Was hat jetzt das "Nein" von Franz damit zu tun, "nach dem, was Sie schreiben"? Sie schreiben, "Diese Frage hat noch keiner beantwortet!". Doch, der Franz.
    Und, die Antwort auf Ihre Frage aus Ihrem Kommentar können Sie eigentlich aus meiner Frage zu Ihrer Quiz-Frage ablesen. ;-)
    Und, noch einmal die Frage, was hat Ihr Kommentar mit der Präsidentenwahl in Östserreich zu tun? Jeder wahlberechtigte Österreicher hat für die Präsidentenwahl eine Stimme zur Verfügung. Da wird er sich schwer tun mit panaschieren und/oder kumulieren. Braucht sich also auch gar nicht so viel merken. Auch ist es bei den Fehlern in Österreich nicht um gültige oder ungültige Wahlscheine gegangen, sondern um formale Fehler bei der Auszählung.

  • Antwort von Barbara, Samstag, 02.Juli, 16:08 Uhr

    Zwiesel, es gibt ja nicht nur die Präsidentenwahl, sondern viele andere Wahlen! Das Wahlrecht berechtigt den Bürger zum Zugang für alle Wahlen, nicht nur zur Präsidentenwahl! Selbst bei einer Stichwahl können Stimmen ungültig sein! Wann? Aber es gibt auch Wahlen, wo man "kumulieren" oder "panaschieren" kann, z. B. bei der Stadtrats- oder Landtagswahl. Da muß man wissen, wieviele Stimmen man pro Kandidat und Partei vergeben kann bzw. wie die Stimmen ausgezählt werden, wenn der Wähler sowohl eine Partei ankreuzt als auch noch quer "panaschiert". Worauf muß man beim Auszählen achten? Diese Frage hat Franz nicht beantwortet. Übrigens der Münchner Stadtrat hat 80 Sitze und der Bay. Landtag hat ca. 178 Sitze. Bei der Stichwahl in Österreich müssen ebenfalls erst mal alle Wählerstimmen gültig sein, sonst braucht man sie gar nicht auszählen. Wann könnte ein Stimmzettel bei einer Stichwahl ungültig sein?

Hans Holtz, Freitag, 01.Juli 2016, 19:31 Uhr

7. Kein Rauch ohne Feuer...

Ein großer Tag für die Gerechtigkeit. Man könnte sich so eine Justiz in allen EU-Ländern gut vorstellen... Hut ab vor Österreichs Bürgern! Es sind nicht nur genügend Demokraten tätig gewesen, die Missstände anzuprangern, sondern es sitzen da sogar noch vorwiegend welche bei Gericht!

  • Antwort von Zwiesel, Freitag, 01.Juli, 20:11 Uhr

    @Hans Holtz:
    Der Südsachse hat in seiner Antwort bei Kommentar 3 auch geschrieben "Kein Rauch ohne Feuer". Wie sich die Worte gleichen. ;-)

  • Antwort von Franz, Freitag, 01.Juli, 20:17 Uhr

    Solche Urteile bei Schlamperei kommen regelmäßig auch bei uns vor. Warum sollte es bei uns weniger Demokraten geben ?

Bernhard, Freitag, 01.Juli 2016, 19:23 Uhr

6. Für alle, die glauben, die FPÖ wurde um den Wahlsieg gebracht:

Die Ironie der Geschichte ist, dass das Urteil im Sinne der FPÖ ist,
die die Unregelmäßigkeiten aber in vielen Wahlbezirken selbst zu verantworten hat. Ihre Beisitzer in den Wahlkommissionen waren an den Schlampereien beteiligt.
Man hat also gegen etwas geklagt, das man in weiten Teilen selbst zu verantworten hat - ein Trick, um doch noch ins Bundespräsidentenamt zu kommen?

Zwiesel, Freitag, 01.Juli 2016, 18:49 Uhr

5. Richtiges Urteil

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist richtig. Die Schlampereien bzw. bewusste Missachtung rechtlicher Vorgaben sind so schwerwiegend, dass das Gericht den Verantwortlichen zu Recht massiv auf die Finger klopft. Festzuhalten bleibt, dass es keine feststellbaren Manipulationen gegeben hat. Das Volk hat also so entschieden, wie es das Ergebnis ausdrückt. Sehr bedenklich ist, dass Strache die Ausführungen nicht konsequent anerkennt, sondern den Manipulationsverdacht im Raum stehen lässt. Da schließt er wohl von sich auf Andere. Für mich ist hierbei der Eindruck, dass die rechten Populisten anderen unterstellen, wozu sie selbst wohl bereit wären. Die Verschwörungstheorie wird wahltaktisch aufrecht erhalten. Schlimm ist, wie die Bürger darauf reinfallen. Und, die Frage bleibt, wie viele Wahlverantwortliche von der FPÖ an dieser Schlamperei beteiligt waren.

erich, Freitag, 01.Juli 2016, 18:27 Uhr

4. Lügen......

haben kurze Beine!

Dem Gericht haben alleine schon die Vielzahl der Verstösse gereicht, die Wahl für ungültig zu erklären. Ob ein Betrug stattgefunden hat, hat er gar nicht mehr geprüft.
In Deutschland läufts garantiert genau so.

  • Antwort von Zwiesel, Freitag, 01.Juli, 19:11 Uhr

    @erich:
    Ihre Lügen haben noch kürzere Beine.
    Ihre Aussage "Dem Gericht haben alleine schon die Vielzahl der Verstöße gereicht, die Wahl für ungültig zu erklären."
    Fakt ist, dass die Verstöße gegen das Wahlrecht für sich ausreichen, die Wahl für ungültig zu erklären. Das Gericht hat aber besonders darauf hingewiesen, dass sich keine Hinweise auf Manipulationen ergeben haben.
    Ihre Aussage "Ob ein Betrug stattgefunden hat, hat er gar nicht mehr geprüft."
    Das ist falsch. Das Gericht hat festgestellt, dass sich keine Erkenntnisse ergeben haben, dass Manipulationen tatsächlich stattgefunden hätten.
    Ihre Aussage "In Deutschland läufts garantiert genau so."
    Das ist lediglich Ihre pauschalierte Meinung im Rahmen der Verschwörungstheorie, die immer gilt, wenns nicht so läuft, wie es ins eigene Weltbild passt. Was Sie sagen können, ist, dass es einzelne Manipulationen in kleinem Rahmen tatsächlich gibt, die aber dann ja auch aufgeklärt worden sind. Siehe z.B. bei Kommunalwahlen in Bayern.

  • Antwort von Franz, Freitag, 01.Juli, 19:20 Uhr

    Wenn Sie dafür Anhaltspunkte haben, sollten Sie diese zur Anzeige bringen. Damit wäre der Demokratie geholfen.

  • Antwort von Otto Normalo, Freitag, 01.Juli, 19:41 Uhr

    erich - wer's glaubt... In Dresden hatte es nach der letzten Wahl lange Zeit Gerüchte gegeben, dass Helfer mit Beutel voller Wahlscheinen vor dem Auszählen Richtung Tonne Hinterhof geeilt sind. Es stand damals kurz vor knapp für die NPD und es sollen vorwiegend junge Wahlhelfer gewesen sein beim Auszählen. Doch was Konkretes hat es nicht dazu gegeben - die Freude über den Nichteinzug der NPD war halt zu groß... Ich verneige mich vor den Österreichern, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten, Missstände zu tolerieren und totzuschweigen, sondern sich weiter wandten. Ich erfreue mich am Triumph der Demokratie, wobei mir auch völlig egal ist, wie das Ergebnis der Zweitwahl ausfallen wird.

  • Antwort von Renate E., Freitag, 01.Juli, 19:43 Uhr

    Franz - eben deswegen hat man ja die Zweitwahl angesetzt. Da braucht man keine Anhaltspunkte mehr von uns dazu!

  • Antwort von erich, Freitag, 01.Juli, 19:47 Uhr

    @Franz,

    dies ist schon passiert! Das Verwaltungsgericht Bremen stellt Manipulationen der Landtagswahl vom 10. Mai 2015 durch ehrenamtliche Helfer fest. Die AfD erhält jetzt einen Sitz mehr. Die SPD verliert einen.

    Natürlich werden solche Vorgänge nicht auf Seite 1 diskutiert. Deutschland ist der selbe Saustall!

  • Antwort von Franz, Freitag, 01.Juli, 20:16 Uhr

    @ Renate E

    Sie haben leider meinen Bezug auf Deutschland nicht verstanden.

    @ erich

    Natürlich ist mir der Bremer Vorgang bekannt. Daher weiss ich auch, dass das, was Sie behaupten, noch gar nicht höchstrichterlich entschieden ist.

    Wir sollten nicht so tun, dass jede Wahl manipuliert wird, So langsam gehen hier die Maßstäbe verloren.

    Ich nehme an, Sie stellen sich selbst regelmäßig als Wahlhelfer zur Verfügung ? Will ich zumindest mal hoffen.

  • Antwort von Zwiesel, Freitag, 01.Juli, 20:18 Uhr

    @Renate E.:
    Die Zweitwahl hat man nicht angesetzt, weil es Manipulationen gegeben hat, sondern weil es formale Verstöße gegen das Wahlrecht gegeben hat. Und Franz hat erich nur aufgefordert, Anhaltspunkte für seine Verschwörungstheorie zu nennen. Das Problem bei Leuten wie Ihnen ist, dass Sie gar nicht interessier, was Andere schreiben. Sie wollen nur ihre Verschwörungstheorie aufrechterhalten.
    @erich:
    Noch ein Hinweis. Selbst wenn es so wäre, dass das Gericht die Frage von Manipulationen gar nicht geprüft hätte, dann wohl deshalb, weil es keine Klagen dafür gab. Das Gericht kann nur Klagen prüfen. Selbst Strache behauptet nicht Ihre Ansicht. Er lässt den Manipulationsverdacht nur in der Luft hängen, wohl zur Befriedigung von Leuten wie Ihnen. Und Sie sind ein dankbarer Abnehmer.

  • Antwort von erich, Freitag, 01.Juli, 20:41 Uhr

    @franz,

    wenn der Bremer Vorgang bekannt ist, verstehe ich das Problem nicht. Es wird auch nicht mehr Höchstrichterlich entschieden, weils der Wahlleiter als Fakt festgestellt hat. Selbst die anderen Parteien sind ruhig.

  • Antwort von Franz, Freitag, 01.Juli, 21:07 Uhr

    Selbstverständlich wird das noch entschieden. So ganz scheinen Sie da nicht auf dem Laufenden zu sein.

    Sonst hätte das Mandat ja schon gewechselt.

    Ich habe gar kein Problem, sondern fühle mich wohl in unserem Rechtstaat.