NSU-Prozess


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131. Verhandlungstag, 29.7.2014 Neuer Befangenheitsantrag von Zschäpe

Im NSU-Prozess hat die Hauptangeklgte Beate Zschäpe erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München gestellt. Er betrifft sämtliche Richter des Senats. Die Verhandlung wurde kurzzeitig unterbrochen.

Stand: 29.07.2014 | Archiv

Beate Zschäpe | Bild: picture-alliance/dpa

Die Unterbrechung dauerte aber nur kurz. Dann wurde die Verhandlung fortgesetzt. Als Begründung für den Antrag hatte einer der Zschäpe-Anwälte angeführt, dass das Gericht einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert habe. Der wegen Unterstützung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" mitangeklagte Ralf Wohlleben hatte sich dem Antrag angeschlossen. Allerdings ohne Erfolg. Über den Antrag selbst wird ein anderer Richter des OLG München in den kommenden Tagen entscheiden.

Die Bundesanwaltschaft wie auch ein Nebenkläger-Anwalt vermuten "Prozessverschleppung" hinter dem Begehren. Der Prozess wird wie geplant fortgesetzt.

Immer wieder Erinnerungslücken

Zu Beginn des Verhandlungstages hatte ein mutmaßlicher Helfer des NSU-Trios bei seiner Zeugenvernehmung vor dem Münchner Landgericht immer wieder Erinnerungslücken oder fehlende Kenntnisse geltend gemacht.

Der Mann hatte im Münchner NSU-Prozess schon zuvor eingeräumt, dass er dem untergetauchten Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Unterschlupf in seiner Wohnung gewährt und Konzerte des inzwischen verbotenen Netzwerks "Blood & Honour" mitorganisiert habe. Er habe dabei aber nur eine untergeordnete Rolle gespielt und beispielsweise "Bands abgeholt" oder "Bier ausgeschenkt". Er wisse auch nicht, wer in der Szene etwas zu sagen hatte, "das hat mich nicht interessiert".


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