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Bayern Diskussion um neues Hochschulgesetz

Weniger Bürokratie soll den Unis Freiheit, Flexibilität, Innovation und Schnelligkeit bringen, so der Plan des Hoschulinnovationsgesetzes. Die Staatsregierung und die Hochschulchefs versprechen sich viel davon.

Stand: 21.10.2020

Die geplante Hochschulgesetznovellierung soll den Hochschulen des Landes mehr Freiheit geben und sie auf Leistung und Eigenverantwortung verpflichten.

"Das angekündigte Bayerische Hochschulinnovationsgesetz setzt ein starkes Zeichen für eine visionäre Neuausrichtung des Hochschulrechts im Freistaat...Wir müssen Erkenntnisse der Grundlagenforschung mehr als bisher in die Anwendung bringen. Deshalb ein klares Bekenntnis zum Forschungsauftrag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im künftigen Hochschulgesetz. Über die Hightech Agenda Bayern wird dieser Forschungsauftrag mit 1100 grundfinanzierten Stellen belegt."

Walter Schober, Vorsitzender von Hochschule Bayern und Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt

Maßgeblich ist demnach der Dreiklang von Lehre, Forschung und Transfer, die Hochschulen sollen sich noch stärker im Wissens- und Technologietransfer engagieren. Und im Bereich der Forschung soll aus Sicht der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften die angewandte Forschung gleichberechtig neben die Grundlagenforschung gestellt werden.


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