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Rabattstreit vor Gericht Taxi-Zentralen wehren sich gegen myTaxi

Halber Fahrpreis beim Taxi fahren: Es sind solche Rabatte der Daimler-Tochter myTaxi, gegen die das traditionelle Taxigewerbe vor Gericht zieht. Heute wird in Frankfurt die Klage von Taxi Deutschland verhandelt. Von Felix Lincke.

Stand: 24.11.2015

Taxis von hinten an Taxistand | Bild: pa/dpa

Mit dem Smartphone ein Taxi - das funktioniert fast überall. Taxi-Zentralen bieten eine App dafür an. Aber Rabatte wie bei der App von myTaxi dürfen sie nicht anbieten, weil ihre Preise von den Kommunen vorgegeben sind. Die Daimler-Tochter myTaxi steht damit in Konkurrenz zum regulären Taxi-Betrieb, der heute noch überwiegend mit Fahrzeugen von Mercedes stattfindet, zumindest in Deutschland. In anderen europäischen Ländern gelten andere Bedingungen.

Gerichte sollen Taxi-Rabatte stoppen

Deutsche Gerichte haben auch schon dem US-Fahrdient Uber-Pop das Leben schwer gemacht, der das alte Preisgefüge durcheinander bringen wollte. Ein ähnliches Schicksal droht auch anderen Rabattaktionen. Allerdings hatte in der vergangenen Woche das Oberlandesgericht Stuttgart die Position von myTaxi zum Teil gestützt. Dieses Urteil betrifft allerdings nur die Region Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Heute in Frankfurt geht es um eine bundesweite Entscheidung.

Daimler macht mobil

Daneben können Kunden bei myTaxi die Fahrer bewerten, was die Qualität der Dienstleistung steigern soll. Wenn diese App sich langfristig durchsetzt, könnte Daimler neben den meisten Fahrzeugen auch noch die meisten Fahrdienste anbieten. Das wäre der Durchbruch vom Autohersteller zum Mobilitätskonzern, der auch in Zeiten noch Geld verdient, in denen private Kunden vielleicht weniger Fahrzeuge kaufen werden.


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