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Gesetzentwurf Besserer Schutz für Stalking-Opfer

Bisher ist Stalking erst dann strafbar, wenn das Opfer reagiert hat und seinen Lebenswandel verändern musste. Mit einem neuen Gesetz sollen Behörden künftig schon früher tätig werden können. Heute gab es dazu die erste Lesung im Bundestag.

Von: Birgit Schmeitzner

Stand: 20.10.2016

Frau hinter Rolladen hat Angst vor Stalker | Bild: picture-alliance/dpa

Beispiele dafür, dass ein Mensch sein Leben verändern musste: Wenn sie - in den meisten Fällen sind die Opfer Frauen - den Handy-Vertrag gekündigt und eine andere Telefonnummer angenommen hat, den Job, die Wohnung oder sogar den Wohnort gewechselt hat.

Mit der Gesetzesreform sollen Polizei und Justizbehörden künftig sehr viel früher eingreifen können - nämlich schon dann, wenn die Taten der Stalker - etwa Telefonterror, Auflauern und andere Belästigungen - "objektiv dazu geeignet" sind, das Leben der Opfer schwerwiegend zu beeinträchtigen. Damit hätten nach Lesart des Bundesjustizministeriums dann auch diejenigen eine Handhabe gegen Stalker, die versuchen, ihr Leben trotz allem so normal wie möglich weiterzuführen.

"Jedes Jahr zeigen etwa 20.000 Menschen, die Opfer von Stalking geworden sind, diese Nachstellungen an. Mit diesem Gesetzentwurf können wir heute etwas dafür tun, dass der Alptraum Stalking für möglichst viele von ihnen möglichst schnell vorbei ist."

Justiz-Staatssekretär Christian Lange

Kritik von der Opposition

Die Oppositionsparteien sehen die Gesetzesänderung kritisch. Die Grünen befürchten, dass Opfer künftig einen Schutz erwarten, den die Rechtsprechung gar nicht erfüllen kann. Dafür seien die Tatbestandsmerkmale zu unbestimmt.

Die Linken sagen: Man kann einen Täter nur dann bestrafen, wenn das Leben seines Opfers tatsächlich beeinträchtigt ist - nachgewiesen etwa durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung durch eine Beratungsstelle. Dazu müsse man aber das Gesetz kaum ändern.


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Agnes, Donnerstag, 20.Oktober 2016, 16:30 Uhr

2. Telefonnummern zu ändern wäre noch hinnehmbar

aber Wechsel von Arbeitsstelle, Wohnung oder Wohnort sind unzumutbar. Dies müsste jedem einleuchten. Ärztliche Atteste und/oder Bescheinigungen von Beratungsstellen (noch mehr Beratungsstellen) zu beschaffen, sind ebenfalls unzumutbar. Von Stalking einmal abgesehen, fällt mir im täglichen Umgang immer wieder dumm-dreiste Distanzlosigkeit auf. Distanziert-taktvoller Umgang und angenehme Umgangsformen werden immer seltener.

noddeat, Donnerstag, 20.Oktober 2016, 13:49 Uhr

1. Was für eine Stasimentalität bei Linken

Ärztliches Attest? Ist das ein Witz? Bei Stasi Stalking war oft praktiziert um Leben des Dissidenten zu zerstören. Keine Überraschung dass die Linke will solche Stalker schützen.