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Mangelnde Hygiene Nördlinger Amtsgericht verurteilt Mediziner zu Haft- und Geldstrafe

Das Nördlinger Amtsgericht hat zwei Ärzte zu einer Gefängnis- und Geldstrafe verurteilt, weil sie unter anderem trotz hygienischer Mängel in ihrer Praxis operiert hatten. Das Gewerbeaufsichtsamt hatte zuvor untersagt, Eingriffe zu unternehmen, weil gesundheitliche Risiken für die Patienten nicht mehr auszuschließen waren.

Stand: 29.09.2016

SYMBOLBILD: Unreines OP-Besteck wird am 23.02.2013 im Spandauer Vivantes-Klinkum in Berlin für die Reinigung vorbereitet. Die Spur der Keime in deutschen Krankenhäusern ist lang, und manchmal endet sie tödlich. | Bild: picture-alliance/dpa/ Stephanie Pilick

Einer der Mediziner, ein Anästhesist, soll für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter, weil er zudem Medikamente an Suchtkranke verschrieben hatte, ohne jedoch vorher einen Drogentest gemacht zu haben. Der zweite Mediziner hat seine Geldstrafe von 12.000 Euro bereits akzeptiert. Er war mit einem milderen Urteil davon gekommen, weil er während des Prozesses eingeräumt hatte, falsch gehandelt zu haben.

OPs bei drei Patienten

Spurensuche

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Ärzten vor, drei Patienten operiert zu haben, obwohl das Gewerbeaufsichtsamt angemerkt hatte, dass auf Grund der mangelnden Hygiene in der Tagesklinik keine Operationen mehr mit Instrumenten durchgeführt werden durften, die in der Praxis aufbereitet wurden.


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