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Amtsgericht entscheidet Busfahrer in Region Neu-Ulm dürfen streiken

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat den Antrag von Schwaben Mobil auf eine einstweilige Verfügung gegen den Busfahrerstreik in der Region abgelehnt. Hintergrund ist ein Streit um den bayerischen Tarifvertrag.

Stand: 18.12.2012 | Archiv

Der Richter am Amtsgericht Neu-Ulm sagte, ein bayerischer Tarifvertrag könne nicht in Baden-Württemberg gelten. Die Verkehrstochter der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm hat ihren Sitz in Bobingen. Dort wird der niedrigere bayerische Schwaben Mobil-Tarif angewendet. Der Streik, so der Richter, sei aber kein Verstoß gegen den Tarifvertrag und damit gegen die Friedenspflicht.

Die Gewerkschaft Verdi fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit in Baden-Württemberg. In Zahlen sind das 14 Euro Stundenlohn mit einer stufenweisen Anhebung auf 14,89 Euro. Schwaben Mobil hatte 13,41 Stundenlohn angeboten. Den erhalten aber nur Fahrer, die alle Zulagen bekommen.


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