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Urteil in Düsseldorf 14 Jahre Haft für Reker-Attentäter

Wegen des Anschlags auf die Kölner Oberbürgermeister-Kandidatin Henriette Reker muss der Täter für 14 Jahre in Haft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Frank S. am Freitag unter anderem wegen versuchten Mordes.

Von: wdr.de

Stand: 01.07.2016

Der wegen versuchten Mordes an der damaligen Kölner Oberbürgermeister-Kandidatin Reker angeklagte Frank S. | Bild: dpa-Bildfunk / Rolf Vennenbernd

"Er wollte ein Signal gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung setzen. Er wollte ein Klima der Angst schaffen und die Politik beeinflussen."

Vorsitzende Richterin Barbara Havliza in ihrer Urteilsbegründung

Der Attentäter hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin von Köln, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt und vier weitere Menschen verletzt. Reker schwebte in akuter Lebensgefahr und lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Bei der Verlesung des Urteils schüttelte Frank S. auf der Anklagebank kurz den Kopf. Er hatte angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Tötungsabsicht bestritten

Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker

Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft, der Verteidiger höchstens 15 Jahre Gefängnis beantragt. Attentäter Frank S. hatte in Bonn der rechten Szene angehört und wegen einer Reihe überwiegend rechtsradikal motivierter Gewalttaten bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen. Das Attentat hatte er zwar gestanden, im Prozess aber eine Tötungsabsicht bestritten.

Er habe sie lediglich als Oberbürgermeisterin verhindern wollen, der er eine "linksradikale Esoterik-Politik" vorwarf. Die parteilose Reker war im Wahlkampf von CDU, FDP und Grünen unterstützt worden.

"Er hielt die Bundesregierung nicht für berechtigt, Flüchtlinge ins Land zu lassen", sagte Richterin Havliza. "Seiner Meinung nach beging die Bundesregierung Hochverrat. Er wollte dagegen ein extremes und brutales Zeichen setzen."

Auch Merkel im Visier

Einem Polizisten zufolge hatte Frank S. auch ein Attentat auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwogen, aber keine Chance gesehen, an sie heranzukommen. Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten eine paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Er sei dennoch voll schuldfähig.


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