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Trotz Überwachung Angeklagter Islamist kann fliehen

Massive Panne im Anti-Terror-Kampf: in Niedersachsen konnte ein angeklagter Islamist seinen Überwachern entwischen. Nach ZDF-Informationen reiste Mohammed Hassan K. ungehindert aus Deutschland aus.

Von: Birgit Gamböck

Stand: 30.09.2016

HDI-Arena in Hannover: Das Spiel Deutschland - Niederlande am 17.11.2015 wurde aus Sicherheitsgründen abgesagt. | Bild: pa/dpa

Die Flucht des 19-Jährigen führte den Recherchen zufolge über Österreich nach Bulgarien. Zehn Tage nach seinem Verschwinden wurde er in Griechenland festgenommen. Zuständig für seine Beobachtung war das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Wer ihnen da durch die Lappen ging, ist äußerst brisant.

Potenzieller Attentäter

K. ist als Gefährder eingestuft. Er gilt als potenzieller Attentäter, denn im November 2015 hatte er in einem Videoclip den Islamischen Staat (IS) gepriesen. Das war im Fußballstadion von Hannover unmittelbar nachdem das Spiel wegen Sicherheitsbedenken abgesagt worden war. Auch eine Verbindung zur Schülerin Safia S. gibt es. Sie hatte vor ihrer Messerattacke auf einen Bundespolizisten in Hannover K. gegenüber eine "Märtyrertat" angekündigt. Weil er nichts dagegen unternahm, ist er als Mitwisser angeklagt.

Wie konnte er fliehen?

Erste Anzeichen, dass K. untergetaucht ist, gab es offenbar schon am 17.09.2016. Daraufhin seien Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden, teilte das LKA mit. Aufgrund eines dann erwirkten Haftbefehls sei er nach intensiven Absprachen zwischen LKA Niedersachsen, BKA und den griechischen Behörden am 27.09.2016 in Griechenland festgenommen worden.

LKA in Erklärungsnot

Einmal mehr also Hannover. Es ist schon das zweite Sicherheitsversagen in Niedersachsen. Im Juli war der Gefährder Ahmed Feredaws A. spurlos verschwunden. Der 24-jährige Afghane hatte einen Selbstmordanschlag in Kabul angekündigt. Zur Frage, warum nun auch der bekannte und angeklagte Gefährder K. nicht durchgehend überwacht wurde, erklärt das LKA, die Einstufung als "Gefährder" bedeute nicht, "dass diese Person dauerhaft rund um die Uhr überwacht wird". Ende 2015 habe man "passentziehende Maßnahmen angeregt", diese seien aber "nicht positiv beschieden worden". Einen Haftbefehl gab es nicht. Nach ZDF-Informationen reichte beschlagnahmtes Material dafür nicht.


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Frank Adam, Samstag, 01.Oktober 2016, 18:00 Uhr

1. Hoffnungslos überfordert

Das ist nur ein kleiner Aspekt, ein kleiner Vorfall, welcher aber deutlich aufzeigt, wohin die Reise geht.
Polizei, Staatsanwaltschaft - keine Handlungsfähigkeit.
Volk, Mitbürger - nicht geschützt.
Politiker und Administratoren - geschützt.
Fazit: Rausschmiss aller Unfähigen???
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