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Streit um Steigerwald Bund Naturschutz will Schutzgebiet mit Klage retten

Der Bund Naturschutz (BN) rechnet mit guten Erfolgschancen für seine angekündigte Klage gegen die Aufhebung des Schutzgebiets im Steigerwald. Und auch von anderer Seite kommt Kritik an der Entscheidung der Bezirksregierung.

Stand: 27.05.2015 | Archiv

Steigerwald | Bild: BR

BN-Chef Hubert Weiger ist nicht überrascht von der Entscheidung der Bezirksregierung am Dienstag (26.05.15). Da sie gegenüber der Staatsregierung in München weisungsgebunden sei, habe man mit einem Aufhebungsverfahren in Sachen Naturschutzgebiet Steigerwald gerechnet. Weiger will nun alle möglichen Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Aufhebung zu verhindern, "notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht". Darüber hinaus kritisiert der Bund Naturschutz die Entscheidung aus Bayreuth scharf.

BN: Rechtlich korrekt und fachlich notwendig

Zum einen ist der Verband der Meinung, dass die Ausweisung des Schutzgebietes bei Ebrach 2014 rechtlich korrekt und fachlich notwendig gewesen ist. Das Gebiet sei schutzwürdig, unter anderem wegen etlicher alter Starkbuchen, die man dort gezählt habe. Außerdem habe der BN kurz vor der Ausweisung massive Baumfällungen im Ebracher Forst dokumentiert. Deshalb geht BN-Waldreferent Ralf Straußberger davon aus, dass eine Klage Erfolg haben wird.

"Hier ist wirklich ein Naturschatz bedroht."

Ralf Straußberger, Waldreferent Bund Naturschutz

Gesetzesänderung rechtsstaatlich fragwürdig

Zum anderen hält Weiger die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes durch die Landesregierung für rechtsstaatlich fragwürdig. Die Gegner eines Nationalparks Steigerwald, darunter vor allem Vertreter der Holzwirtschaft, hätten von Anfang an mit harten Bandagen gekämpft. Und auch die Bayerische Staatsregierung hatte sich schließlich dagegen positioniert und zum 1. Mai 2015 das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Für geschützte Landschaftsteile, die größer sind als zehn Hektar, sind damit nicht mehr die Landkreise, sondern die Bezirksregierungen zuständig. Kritiker sprechen von einer "Lex Steigerwald".

"Das Vorgehen der Staatsregierung, rechtlich und fachlich korrekte, aber politisch unerwünschte Vorgänge an nachgeordneten Behörden durch Zuständigkeitsverlagerung zu 'lösen', ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig und wenig souverän."

Hubert Weiger, Vorsitzender Bund Naturschutz in Bayern

Landtags-Grüne: Verfahren steht auf "sehr wackeligen Beinen"

Kritik an der Aufhebung des Schutzgebiets kommt aber nicht nur vom Bund Naturschutz. Der forstpolitische Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, Markus Ganserer, sieht die Regierung von Oberfranken dabei aber ohnehin in einer recht schwachen Rechtsposition. Seiner Meinung nach sei das Aufhebungsverfahren mit zu "heißer Nadel gestrickt" und bleibe Begründungen schuldig. Es stehe deshalb auf "sehr wackeligen Beinen".

Altlandrat Denzler: Kampf noch nicht verloren

Und auch für Bambergs Altlandrat Günther Denzler (CSU) ist im Streit um das Schutzgebiet noch nichts verloren. In einem Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk sagte er, dass im nun laufenden Verfahren auch der Naturschutzbeirat des Bezirks einer Aufhebung des Schutzgebiets zustimmen müsste. Da dieser dem Schutzgebiet aber erst 2014 zugestimmt hatte, werde das wohl kaum passieren. In diesem Fall müsste Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) selbst ein Schutzgebiet auflösen. Das würde nach Denzlers Meinung bundesweit keinen allzu guten Eindruck hinterlassen. Denzler hatte das Naturschutzgebiet 2014 kurz vor Ende seiner Amtszeit ausgewiesen, um damit die Grundlage für einen Nationalpark zu schaffen.

Kein UNESCO-Weltnaturerbe ohne Schutzgebiet

Keinen Nationalpark, dafür aber UNESCO-Weltnaturerbe soll der Steigerwald werden, wenn es nach dem Willen von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) geht. Er hatte bereits im Herbst 2014 erklärt, dafür sorgen zu wollen, dass die Ausweisung des rund 800 Hektar großen Naturschutzgebiets im Steigerwald durch das Landratsamt Bamberg wieder zurückgenommen wird. Gleichzeitig wolle man sich mit dem Steigerwald um den Titel eines UNESCO-Weltnaturerbe bewerben.

Das kritisieren die Opposition im Landtag sowie die Naturschutzverbände als reine Mogelpackung. Denn Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung als UNESCO-Weltnaturerbe sei ein zusammenhängendes Schutzgebiet.

Aufhebungsverfahren läuft

Die Regierung von Oberfranken hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie ein Aufhebungsverfahren für das Schutzgebiet eingeleitet hat. Nun beginne das Anhörungsverfahren, in dem alle Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Diese Anhörung soll bis Ende Juli abgeschlossen sein.

Chronologie: Streit um Steigerwald


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Gerhard Spörlein, Freitag, 29.Mai 2015, 20:28 Uhr

3. Rachefeldzug von Eck wider alle Vernunft

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils im Steigerwald durch die Regierung von Oberfranken, angewiesen durch die Bayerische Staatsregierung, ist ein Skandal. Vernunftgeleitete Gründe existieren dafür nicht. Man bedenke, dass die betreffende Fläche gerade mal 6 Tausendstel der Gesamtfläche des Naturparks Steigerwald ausmacht. Dafür eigens das Naturschutzgesetz zu ändern, ist ein Akt, der fachlich und rational nicht nachvollzogen werden kann. Als einziges Motiv bleibt, dass Gerhard Eck persönlich es nicht erträgt, dass im Steigerwald etwas gegen seinen Willen läuft, noch dazu auf Veranlassung eines Parteikollegen. Sein Verhalten zeigt einen eklatanten Mangel an Souveränität, der einem Staatssekretär nicht gut ansteht. Gerade diese Position aber nutzt Gerhard Eck aus, um mit fragwürdigen Methoden gegen das von ihm Unerwünschte vorzugehen - wie gesagt, ein Skandal.

Harald Schott, Donnerstag, 28.Mai 2015, 13:39 Uhr

2. Unwürdige und visionslose Blockadehaltung der Staatsregierung

Völlig visions- und ziellos wird eine einmalige Chance der Regionalentwicklung torpediert. CSU-Funktionäre wie der noch im Gestern lebende Staatssekretär Eck haben von Anfang an auf DESINFORMATION gesetzt und eine ANGST-KAMPAGNE mit falschen Behauptungen geführt und es damit geschafft Unfrieden in die Dörfer zu tragen. Die Blockadehaltung und destruktive Willkür der Staatsregierung sind hierfür wesentlich verantwortlich. Die meisten Bürger im Steigerwald sind der Vision eines Nationalparks (NP) im bürgereigenen Staatswald gegenüber viel aufgeschlossener. Wenn sich endlich auch die Politik konstruktiv mit den Fakten und Argumenten befassen und ihrer Verantwortung gerecht werden würde, wären wir längst viel weiter. Seehofers naive Vorstellung einer Naturerbe-Bewerbung ohne Substanz ist zum Scheitern verurteilt, zum Leidwesen der Steigerwald-Region. Nur ein NP ermöglicht die Aufnahme als Weltnaturerbe, ist ausreichend werbewirksam und kann der Region zum Aufschwung verhelfen.

Dendrophil, Mittwoch, 27.Mai 2015, 19:03 Uhr

1. Feigheit der Umweltministerin, Feigheit des Bamberger Landrats

Zur Zeit sind in München die richtigen Volks"vertreter" am Werk, um die Politikverdrossenheit im Lande weiter zu fördern. Wer Gesetze ändert, um den eigenen Vorstellungen (hier: mehr Gewinn durch Holzverkauf) im Nachhinein zum Recht zu verhelfen, der erfüllt nicht den Wählerauftrag. Wer nachgeordnete Behörden zu Entscheidungen verdonnert, die sie selbst nie fällen würden, der ist einfach unfair: Warum setzt nicht die Umweltministerin die Verordnung für den Hohen Buchenen Wald außer Kraft? Oder Herr Johann Kalb, der Bamberger Landrat? Auch er könnte es. Beide tun es nicht. Wie feige!

Nebenbei: Viel Lärm um fast nichts. Es geht um eine Fläche, die einem Promille der Fläche der Bayerischen Staatsforsten entspricht. Aber wie schon öfter festgestellt werden musste: Den Oberfranken gönnt der CSU-Politiker im Allgemeinen nichts, am wenigsten jedoch der gemeine Mandatsträger aus Unterfranken - die Lex Stei9gerwald des Herrn Eck ist eine Neidkampagne gegen Oberfranken.