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Zugunglück von Bad Aibling Prozess beginnt im November

Sieben Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling steht fest, wann der Prozess beginnt. Das Landgericht Traunstein nannte als Termin den 10. November. Angeklagt ist der Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung.

Stand: 22.09.2016

Einsatzkräfte stehen am Morgen des 11. Februars 2016 vor den beiden demolierten Meridian-Züge | Bild: dpa-Bildfunk/Peter Kneffel

Insgesamt sind im November und Dezember sieben Prozesstage angesetzt.

Bei dem Zusammenstoß von zwei Zügen in Bad Aibling waren Anfang Februar zwölf Menschen ums Leben gekommen und fast 90 verletzt worden. Es handelt sich um eines der schwersten Zugunglücke in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Fahrdienstleiter durch Computerspiel abgelenkt

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte am 18. Juli Anklage gegen den Fahrdienstleiter im Bahnhof von Bad Aibling erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann durch ein Computerspiel abgelenkt war. Er sitzt sei April in Untersuchungshaft. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.


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AnniMarr, Freitag, 23.September 2016, 10:27 Uhr

3. Menschen sind nicht fehlerfrei!

Warum kann das Sicherheitssystem bei einspurigen Gleisstrecken nicht so konstruiert werden, dass zwei Züge nicht zusammen stoßen können? Bei nahenden Zügen müssten eben beide Züge (per Signal) nach einer Wegstrecke einfach von selbst halten! Technisch ist dies mit Sicherheit möglich.

Ludwig, Freitag, 23.September 2016, 06:37 Uhr

2. Fragen

Neben der sicher klar festgestellten persönlichen Schuld des Fahrdienstleiters stellt sich aber eine weitere wesentliche Frage:

Wieso kann ein (fehlentscheidender) Fahrdienstleiter ohne weitere Überprüfung sämtliche Sicherheitssysteme außer Kraft setzen? Auch das automatische Stromabschaltsystem?

Dann sind es keine Sicherheitssysteme!

Ludwig

  • Antwort von Chris, Freitag, 23.September, 07:48 Uhr

    Diese Frage wurde damals nach dem Unglück so oft gestellt (hier in den Kommentaren) und so oft beantwortet das ich eigentlich keine Lust habe es hier nochmal zu tun.
    Nur kurz: bei techn. Störungen (die hier nicht vorlag!) kann es unumgänglich sein ein Signal zu "ignorieren" Ersatzsignal (Zs 1).
    In solchen Fällen muss, da eben die Sicherheitssysteme manuell ausgeschaltet werden, besondere Sorgfalt gewaltet werden.
    Ist hier leider nicht passiert...

PeterZä, Donnerstag, 22.September 2016, 20:19 Uhr

1. Ob ein Prozess Linderung bringt?

Wenn ich es richtig verfolgt habe hat der Fahrdienstleiter zuvor! mit dem Handy gespielt und nicht während der Fehlhandlung.
Tja, ich vermute es war eine Handlung wie sie jedem schon mal passiert ist, ein ,vielleicht sogar komplexer, Routinehandgriff der ohne weiteres Nachzudenken ausgeführt wird.
Ich habe mich selbst vor kurzem dabei erwischt, wie ich einfach ausgeparkt habe ohne auf Verkehr oder Kinder zu achten, glücklicherweise war niemand im Weg sonst hätte es auch Tote geben können.
Bitte berichten sie auch darüber ob die Frage des fehlgeleiteten Notrufes geklärt wird.
Soweit ich informiert bin sollte ein Notruf im GSMR Netz an alle Teilnehmer im ganzen Umkreis gehen, auch an Handgeräte etc.
Für die Hinterbliebenen vermutlich trotzdem nur ein schwacher Trost.

  • Antwort von Oliver S., Donnerstag, 22.September, 22:04 Uhr

    " ... ich vermute es war eine Handlung wie sie jedem schon mal passiert ist ..."

    Und genau deshalb gibt es in der Bibel den Satz "... richtet nicht, damit Ihr selbst nicht gerichtet werdet ...". Eben, weil kein Mensch unfehlbar ist, sei er auch noch so routiniert und erfahren. Und von den nicht unmittelbar betroffenen Menschen kann man erwarten, sich nach diesen Worten zu richten.

    Der Fahrdienstleiter ist eigentlich bestraft genug. Aber dass er mit seinem Handy gespielt hat, kann ich auch nachvollziehen. Eingleisige Strecke mit nur wenigen Zugfahrten je Stunde. Da bleibt viel Zeit für Langeweile und vermutlich ist er nicht der Einzige, der an vergleichbaren Posten (nicht nur bei der DB) einer Nebenbeschäftigung nachgeht ... Alltägliches Beispiel ist Telefonieren oder am Smartphone tippen während der Autofahrt. Wenn dadurch durch Ablenkung ein Unfall verursacht wird und ggf. ein vollbesetzter Reisebus involviert ist, sind die Konsequenzen mitunter nicht recht viel anders.

  • Antwort von Isabell, Donnerstag, 22.September, 23:27 Uhr

    Ich sehe es ähnlich wie Sie - der Großteil der Schuld mag beim Fahrdienstleiter gelegen haben, aber , ein Notruf sollte mit einem Knopfdruck auf einer dauerhaft eingedrehten Notfrequenz gesendet werden können. Letztlich war es wie immer eine Kette von Umständen, die zur Katastrophe geführt hat. Und ich denke, der Fahrdienstleiter ist durch die Ereignisse schon gestraft genug.

  • Antwort von Chris, Freitag, 23.September, 07:51 Uhr

    @PeterZä: Bitte sehen sie sich einmal den Wikipedia Eintrag zum Unglück an, die Frage des Notrufs ist geklärt.
    Der Fahrdienstleister hat zuerst den falschen Notruf und dann (zu spät) den richtigen gesendet.

  • Antwort von i.scholz, Freitag, 23.September, 10:51 Uhr

    Nach Ihrem Kommentar und den Antworten dazu, lese ich heraus: "Kann jedem passieren, kann immer wieder pasieren" Soll heißen menschliches Versagen soll keine juristischen Konsequenzen haben?