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Urteil erwartet Anzing: Mord oder Tragödie?

War es Mord oder ein geplanter erweiterter Selbstmord? Am Landgericht München könnte das Urteil im Mordprozess von Anzing fallen. Im Prozess hat der 56-jährige Angeklagte gestanden, seine 11 Jahre ältere Ehefrau getötet zu haben.

Von: Christoph Müller

Stand: 02.03.2016

Justitia Symbolbild | Bild: picture-alliance/dpa/Jens Kalaene

Vor Gericht erzählte der Angeklagte eine tragische Geschichte: Seine Frau sei krank gewesen, von einem Oberschenkelhalsbruch habe sich die 66jährige nicht mehr erholt. Hinzu kamen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des kinderlosen Paares, das seit 2004 in einem Anzinger Reihenhaus lebte. Da habe, so der Angeklagte, seine Frau beschlossen, nicht arm und krank sterben zu wollen. Sie habe ihn beauftragt, er möge sie zu einem unbestimmten Zeitpunkt töten.

Dreitägige Trauer nach buddhistischen Ritus

Ende Mai vergangenen Jahres schlug der Mann dann seiner Frau mit einer Bratpfanne auf den Kopf. Anschließend erwürgte er sie und legte sie in die Badewanne. Dort trauerte er nach buddhistischem Ritus drei Tage lang um die Tote und nahm schließlich Schlaftabletten.

War es Sterbehilfe?

Gefunden wurde der 56-Jährige bewußtlos fünf Tage nach der Tat vom Gerichtsvollzieher, der die Haustür aufgebrochen hatte. Der Richter äußerte im Prozess Zweifel an der Geschichte von der Sterbehilfe, auch, weil es keine Hinweise auf den geplanten, gemeinsamen Suizid gegeben habe.


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