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Fundhund darf in den Osten zurück Münchner Ehepaar muss Dackel hergeben

"Lulu" soll wieder in sein altes Hundeleben als "Bonny von Beelitz" zurück: Ein Ehepaar aus Bayern muss einen im Urlaub zugelaufenen Dackel an die ursprünglichen Besitzer aus Brandenburg zurückgeben.

Stand: 10.08.2016

 Die ursprüngliche Halterin Jutta K. hält ein Foto der Dackeldame Bonnie in Händen, aufgenommen im Landgericht Potsdam (Brandenburg). Ein Dackel entläuft in Brandenburg, bayerische Touristen nehmen ihn mit nach München und wollen das Tier nicht wieder rausrücken.  | Bild: picture-alliance/dpa

Rückgabe und Entschädigung legte das Landgericht Potsdam nach einem jahrelangen Rechtsstreit jetzt fest. Weder die alten noch die neuen Besitzer hatten auf das Tier verzichten wollen. Die Münchner, die die Dackeldame 2012 bei einer Autobahnauffahrt westlich von Berlin aufgelesen hatten, hatten laut Urteil das Ordnungsamt nicht eingeschaltet und somit unrechtmäßig gehandelt.

Identität von "Bonny von Beelitz" bei erneutem Dackelkauf festgestellt

"Lulus" alte Identität als "Bonny von Beelitz" war bekannt geworden, nachdem das Paar einen zweiten Dackel hatte anschaffen wollen und beim Züchter neue Papiere beantragt hatte. Die Münchner beteuerten in einer Mitteilung, sie hätten schon vorher auf verschiedensten Wegen nach den Ur-Besitzern gesucht - ohne Ergebnis. Der Ausreißer hatte weder Halsband noch Marke gehabt, als die Münchner ihn gefunden hatten.

Aufwandsersatz für Futter, Tierarzt und sonstiges

Im Gegenzug für die Rückgabe sollen die "Pflegeherrchen und -frauchen" 3271,16 Euro für Futter, Tierarzt und andere Ausgaben erstattet bekommen. Wenn sie dieses Geld erhalten haben, müssen sie das Tier herausgeben.

"Sonst kommt ein Gerichtsvollzieher und holt den Hund ab."

Gerichtssprecherin.

Das Urteil ist unanfechtbar.


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