NSU-Prozess


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318. Verhandlungstag, 27.10.2016 Voll daneben

Die Verteidigung von Ralf Wohlleben hat versucht , die Glaubwürdigkeit von Carsten S. zu erschüttern. Doch die Rechtsanwälte Klemke und Schneiders scheiterten auf ganzer Linie.

Von: Thies Marsen

Stand: 26.10.2016

Mikrophon für die Angeklagte Beate Zschäpe | Bild: dpa/pa/Peter Kneffel

Eine schlichte Straßenbahnendhaltestelle in Jena rückte heute erneut in den Focus des Prozesses. Hier an der Wendestelle Rudolstädterstraße soll es Ende der 1990 eine heftige Schlägerei gegeben. Eine Gruppe von jungen Männern soll  auf zwei andere Männer losgegangen sein, die sind dabei anscheinend nicht unerheblich verletzt worden. Unter den Angreifern hat sich nach eigener Aussage auch der Mitangeklagte Carsten S. befunden.

Wohlleben wurde schwer belastet

S. hat gestanden, an der Beschaffung der Ceska Pistole, mit der der NSU 9 Menschen mit Migrationshintergrund getötet haben soll, beteiligt gewesen zu sein. Mit seiner Aussage hat Carsten S. den ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Ralf Wohlleben, schwer belastet. Wohlleben soll die Waffe an den NSU weitergereicht haben.

Schlägerei frei erfunden?

Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt zum Prozessauftakt am 06.05.2013 den Gerichtssaal in München | Bild: picture-alliance/dpa zur Übersicht NSU-Prozess: Überblick Das Geschehen im Gerichtssaal

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Die Verteidigung Wohlleben versucht im Prozess deshalb immer wieder die Glaubwürdigkeit von Carsten S. zu erschüttern. Aktuell zweifelt Rechtsanwalt Klemke an, dass es die von Carsten S. geschilderte Schlägerei überhaupt gegeben hat. S. hätte diese frei erfunden. Der Geschäftsführer des Jenaer Nahverkehrs war deshalb heute als Zeuge geladen. Er wurde zur örtlichen Situation an der Endhaltestelle befragt, vermutlich erwartete Wohllebens Verteidigung eine Diskrepanz zu den Schilderungen von Carsten  S. Der Zeuge war dazu aber ungeeignet weil er die Situation an der Endhaltestelle Ende der 1990ger Jahre nicht kannte.

Rechnung ging nicht auf

Verhandlungssaal NSU-Prozess Oberlandesgericht München | Bild: BR/Ernst Eisenbichler zum Artikel 318. Verhandlungstag, 27.10.2016 Voll daneben

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Endgültig gescheitert waren die Bemühungen der Verteidigung Wohlleben dann nach der Zeugenaussage des Rechtsanwalts Hardy Langer, der im NSU-Prozess Nebenkläger vertritt. Auch Langer wollte die Aussage  von Carsten S. hinsichtlich der Schlägerei nicht so ganz glauben. Auf eigene Faust recherchierte er in Erfurt und Jena und stieß in der Thüringer Landesbibliothek auf einen Artikel der Ostthüringer Zeitung aus dem Jahr 1998, in der besagte Schlägerei tatsächlich angesprochen worden war. Eine Kopie wurde heute im Gerichtssaal gezeigt. Dort stand sinngemäß:

"Noch immer keine Spur von Schlägern. Gegen 2:45 wurden an der Straßenbahnendhaltestelle zwei junge Männer von sieben bis acht anderen jungen Männern angegriffen und zu Teil schwer verletzt, die Männer sollen mit Bomberjacken bekleidet gewesen sein."

Artikel in der Ostthüriger Zeitung, 1998

Damit ist klar, Carsten S. hat nicht gelogen.


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