NSU-Prozess


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Zweifel im NSU-Prozess Eine Nebenklägerin, die es gar nicht gibt?

Sie ist angeblich Opfer des Nagelbomben-Anschlages in Köln - doch womöglich existiert die Frau gar nicht, die als Nebenklägerin zugelassen wurde. Auch ihr Anwalt scheint seine Klientin noch nie gesehen zu haben. Von Tim Aßmann und Ina Krauß

Von: Tim Aßmann

Stand: 02.10.2015 | Archiv

Schuhe liegen am 10.6.2004 zwischen den Scherben an der Explosionsstelle in Köln. Eine mit Nägeln gespickte Bombe war am Vortag in einem Friseurladen in einem Wohn- und Geschäftsviertel im Stadtteil Mülheim explodiert. | Bild: picture-alliance/dpa

Die ersten Zweifel tauchten vergangene Woche im NSU-Prozess auf: Als Zeugin schon zum zweiten Mal geladen und wieder nicht erschienen. Eine Frau, die angeblich beim Anschlag in der Kölner Keupstraße verletzt wurde und als Nebenklägerin im Prozess auftritt.

Ihr Anwalt fühlt sich "arglistig getäuscht"

Ihr Anwalt räumte zunächst ein, lange keinen Kontakt zur Mandantin gehabt zu haben. Nun behauptet er offenbar, von einem anderen Nebenkläger arglistig getäuscht worden zu sein. Die angeblich Verletzte existiere gar nicht und er habe das Mandat nun niedergelegt, erklärte der Jurist mehreren Medien. Das Oberlandesgericht München konnte noch keine Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben.

Die zehn dem NSU zugeschriebenen Morde

Auch offizielle Stellen haben keinen Kontakt

Im Prozess hatte vergangene Woche auch ein Arzt die Verletzungen der Frau bestätigt, die es nun angeblich gar nicht geben soll. Das Büro der Beauftragten der Bundesregierung für die NSU-Opfer konnte dem BR auch keine Aufklärung verschaffen - dessen Auskünfte scheinen vielmehr die Zweifel an der Existenz der Nebenklägerin zu verstärken: Das Büro versuchte mehrfach die Frau zu erreichen – ohne Erfolg.

Video-Chronologie

Zorn bei bei den Angehörigen

Die Ombudsfrau für die NSU-Opfer, Barbara John, hatte nie Kontakt zu der Kölner Nebenklägerin im NSU-Prozess, Meral K. "Wir kennen sie nicht", sagte John dem Bayerischen Rundfunk. Möglicherweise hat Meral K. eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro aus dem Fonds der Bundesregierung für die Opfer des NSU erhalten. Barbara John erklärte, die Familien der Mordopfer des NSU reagierten zornig und empört auf die Meldungen über einen möglichen Missbrauch einzelner Nebenkläger. Die Nachricht treffe vor allem die Angehörigen der Mordopfer sehr, weil niemals der Eindruck entstehen solle, es gehe den Angehörigen ums Geld. "Bei keiner Opferfamilie stand je das Geld im Vordergrund", so Barbara John.


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