NSU-Prozess


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NSU-Prozess Anklage fordert Sicherungsverwahrung für Zschäpe

Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess, soll nach dem Willen der Anklage lebenslang in Haft. Bundesanwalt Diemer sieht auch die besondere Schwere der Schuld und forderte Sicherungsverwahrung.

Von: Thies Marsen

Stand: 12.09.2017 | Archiv

Beate Zschäpe neben ihrem Verteidiger, im Hintergrund Ralf Wohlleben | Bild: Joerg Koch/picture alliance/AA

Bundesanwalt Herbert Diemer hat gleich zu Beginn des heutigen Verhandlungstages klargestellt: Zschäpe sei für jeden einzelnen der zehn Morde des NSU an neun Migranten und einer Polizistin verantwortlich und schon allein dafür komme nur eine lebenslange Haftstrafe in Frage.

Dazu komme unter anderem noch ihre Beteiligung an zwei Sprengstoffanschlägen in Köln und weiteren dem NSU zur Last gelegten Taten. Dass die Bundesanwaltschaft am Ende wohl eine lebenslange Haftstrafe für Zschäpe fordern wird, ist keine Überraschung:

Laut den Ausführungen der Anklagebehörde war Zschäpe nicht nur Mitwisserin aller Taten des NSU, sondern auch Mittäterin: Sie habe die Finanzen und Kommunikationsmittel der Gruppe verwaltet, die Fassade aufrecht erhalten und quasi als Tarnkappe fungiert - ohne sie wären die Taten nicht möglich gewesen.

Lange Haftstrafe für Wohlleben gefordert

12 Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen - so lautet die Forderung der Bundesanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben. Dieser soll die "Ceska"-Pistole beschafft haben - die Mordwaffe der NSU-Terroristen. Unter Berücksichtigung aller Umstände seien 12 Jahre angemessen, so Bundesanwalt Diemer.


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