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Kurtaxe in Bad Windsheim Verwirrung über neue Satzung

In Bad Windsheim steht die Satzung der Kurtaxe zur Diskussion. Die Stadt formulierte die Bestimmungen unverständlich. Studenten mit Zweitwohnsitz in Bad Windsheim sollten auch die Kurtaxe bezahlen. Die Verantwortlichen rudern nun zurück.

Von: Daniel Peter

Stand: 23.11.2016

Anfang 2016 wurde festgelegt, dass alle, die ihren Zweitwohnsitz in Bad Windsheim angemeldet haben, unter bestimmten Umständen zwei Euro am Tag an die Stadt bezahlen müssen. Dieser Beitrag wird allerdings nicht pauschal für alle fällig. Ausgenommen sind beispielsweise Studenten, die aus Heimatverbundenheit ihren Zweitwohnsitz in Bad Windsheim angemeldet lassen. Sie dürfen bei Besuchen jedoch keine Kur- und Erholungseinrichtungen nutzen. Wer sich in den Thermalbädern trotzdem entspannen möchte, soll dies der Stadt freiwillig mitteilen.

Verwirrendes Beamtendeutsch

Derzeit diskutiert ganz Bad Windsheim über die unverständliche Formulierung und die Arbeit des Bürgermeisters.

"Am besten fand ich, dass der Bürgermeister das Schreibbstück nicht durchgelesen hat und trotzdem unterschrieben."

Einwohner von Bad Windsheim

Rund 700 Personen sind von der neuen Satzung betroffen. Alle Personen mit Zweitwohnsitz in Bad Windsheim sollten fälschlicherweise die Kurtaxe bezahlen – egal ob sie die Kur- und Erholungseinrichtungen nutzen oder nicht. Das dachten sie zumindest. In Wahrheit sollten sie aber nur dann zahlen, wenn sie sich tatsächlich Wellness in Bad Windsheim gönnen. Die Verantwortlichen räumten Fehler bei der Formulierung des Textes ein.

"Ich hätte es vielleicht dann etwas verblicher formuliert aus heutiger Sicht."

Kämmerer Siegfried Heger

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Windsheim vom 25. April 2016

§1 Beitragspflicht

Personen die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Stadt Bad Windsheim aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Die Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.


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Kurschatten, Mittwoch, 23.November 2016, 19:40 Uhr

1. Heilbad?

Kurtaxe für "Bad" Windsheim, das einzige "Bad" in Deutschland mit staatlich erlaubten US-Hubschrauberlärm teilweise bis nachts um 2 Uhr.
Da dann auch noch TAXE zu erhaben ist wirklich zynisch!
Heilbad mit US-Hubschrauberabgasen, ich finde da widersprechen sich die Ziele der Stadt.
Geld/Taxe einsammeln funktioniert aber trotzdem?