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Tag der offenen Tür 70 Jahre Bayerische Verfassung - ein Grund zum Feiern

Der Landtag, die Staatskanzlei und der Bayerische Verfassungsgerichtshof feiern - gemeinsam mit den Bürgern: Der diesjährige Tag der offenen Tür an diesem Samstag steht ganz im Zeichen von 70 Jahren Bayerischer Verfassung.

Von: Johannes Berthoud

Stand: 26.11.2016

Besucher im Kabinettssaal | Bild: picture-alliance/dpa/Tobias Hase

Am Rande der Veranstaltung gab es eine Schocksekunde: bei der Bürgersprechstunde in der Staatskanzlei konnte sich Horst Seehofer nicht auf den Beinen halten. Mitarbeiter verhinderten Schlimmeres, sie fingen ihn auf und halfen dem Ministerpräsidenten auf einen Stuhl. Nach wenigen Minuten kann Seehofer aber weiter sprechen.

Umfangreiches Programm

Das Programm des gemeinsamen Tags der offenen Tür ist sehr umfangreich. Am Bayerischen Verfassungsgerichtshof laden die Vorsitzenden Richter zu Gesprächen ein, in der Staatskanzlei empfangen Kabinettsmitglieder die Besucher, und im Landtag ist so viel geboten – es würde für mehrere Besuchstage reichen: Petitionen sind ein Thema oder die Schnellschreibkunst der Landtagsstenografen.

Alle Fraktionen bieten zusätzlich eigene Programme. Landtagspräsidentin Barbara Stamm ist der Austausch der Politiker mit den Bürgern ein Anliegen: "Es ist ja heute wichtiger denn je, mit den Leuten zu reden, und das ist schon eine Verantwortung, die wir haben", sagt sie. Eine Verantwortung, die die CSU-Politikerin gerne auf sich nimmt.

"Ich muss sagen, ich freu' mich drauf, weil die Menschen sehr, sehr aufgeschlossen sind, die da kommen."

Barbara Stamm

Besucher beim gemeinsamen Tag der offenen Tür von Verfassungsgerichtshof, Staatskanzlei und Landtag können viel über Politik und die 70 Jahre alte Bayerische Verfassung erfahren - und das auf unterhaltsame Art. Eine Menge Informationen, aber auch Gewinnspiele, Fotoaktionen und ein extra Kinderprogramm im Landtag sorgen dafür, dass jeder etwas mitnimmt.


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Ulrich Denninger, Samstag, 26.November 2016, 18:33 Uhr

2. bayer. Verfassung

Ich kann mich nicht erinnern, dass das bayer. Volk nach 1945 über eine Verfassung abgestimmt hat. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, soweit es Jemand kann??? Alles andere ist Lug und Trug und Parteigeglüngel!!! So sieht es aus!!!

Barbara, Samstag, 26.November 2016, 15:58 Uhr

1. Seit siebzig Jahren existiert der Bay. Verfassungsgerichtshof, aber anscheinend

können die obersten Verfassungsrichter immer noch nicht richtig rechnen! Wie ist es möglich, daß die obersten Verfassungsrichter einerseits sagen, die TV-Gebühr sei keine Steuer; andererseits billigen sie das Abkassieren von Leuten, bei denen überhaupt kein TV-Anschluß vorhanden ist! Wenn es um die korrekte Berechnung von Gebühren geht, sollte auch der Bay. Verfassungsgerichtshof korrekt rechnen können!