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Fonds als Geldanlage Mehr Verbraucherrechte ab 2017

Mehr Verbraucherschutz in der Fondsbranche – das verspricht der Bundesverband Investment und Asset Management, kurz BVI. Der Branchenverband hat die Wohlverhaltensregeln für die Fondsbranche erweitert. Das ist für die Verbraucher einerseits wichtig, weil sie geschützt werden sollen, andererseits sind die Regelungen weich und auf freiwilliger Basis.

Von: Anja Keber

Stand: 02.11.2016

Börse Frankfurt | Bild: picture-alliance/dpa

Keine unangemessenen Kosten und Gebühren für die Anleger, eine faire Anlegerbehandlung und eine klare, umfassende und verständliche Informationspolitik. Das sind die wichtigsten Grundsätze, die sich die Fondsbranche auferlegt hat. Gelten sollen sie ab Januar 2017 mit einer Übergangsfrist von neun Monaten.

Standards sind allerdings freiwillig

Für die Verbraucher klingt das alles erst einmal gut. Allerdings: Die Standards sind ausschließlich freiwillig. Und Sanktionen bei Nichteinhaltung drohen auch nicht. Vielmehr soll es folgendermaßen laufen: Die jeweiligen Fondsgesellschaften sollen ihre Anleger informieren, ob und inwieweit sie die so genannten Wohlverhaltensregeln einhalten.

Sie können durchaus von den Grundsätzen abweichen – dies müssen sie dann jedoch offenlegen und die Abweichungen begründen. Für die Verbraucher bedeutet das: Sie müssen nach wie vor genau hinschauen, bei wem sie ihre Fonds kaufen und an welche Richtlinien sich ihr Anbieter hält.


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