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Volksbefragung Nur bei Beantragung von CSU und CSU?

Am 21. November will das Bayerische Verfassungsgericht entscheiden, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes aus dem Vorjahrm wie von SPD und Grünen behauptet, tatsächlich gegen die Verfassung verstößt. Von Rudolf Erhard

Von: Rudolf Erhard

Stand: 24.10.2016

Ein Wahlzettel zur Volksbefragung in Bayern  | Bild: colourbox.com/BR

Seit 15. März letzten Jahres steht die Möglichkeit von Volksbefragungen im Bayerischen Landeswahlgesetz. Gegeben hat es aber bisher noch keine. Was beim klassischen Volksbefragungsbeispiel "Dritte Startbahn am Münchner Flughafen" wohl auch am Dissens zwischen Ministerpräsident und CSU-Regierungsfraktion liegen könnte. Denn beantragt werden kann eine Volksbefragung nur von der Staatsregierung und einer Landtagsmehrheit, was konkret derzeit heißt CSU und CSU. Die nennt sich zwar Aktionseinheit, aber Josef Zellmeier, parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-CSU merkte am Rande der Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof etwas Vieldeutendes an.

Das Volk kann befragt werden

"Innerhalb der CSU wird sehr lebhaft diskutiert. Manchmal tritt es ja auch an die Öffentlichkeit und wir teilen nicht immer alle Vorhaben der Staatsregierung und es wird auch nicht immer allles umgesetzt, was die Staatsregierung gerne hätte."

Josef Zellmeier, parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-CSU

Aber die Landtags-CSU steht trotzdem hinter der von Ministerpräsident Horst Seehofer im Alleingang erfundenen Volksbefragung.

"Dazu gibt es ja, wie wir wissen, dritte Startbahn, dritter Nationalpark, oft sehr unterschiedliche Meinungen. Es wird heftig diskutiert in der Öffentlichkeit und da kann sich die Staatsregierung, kann sich der Landtag eben den Rat des Volkes holen, im dem er das Volk fragt findet es das grundsätzlich in Ordnung oder nicht."

Josef Zellmeier, parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-CSU

Wenn Seehofers berühmte Koalition mit dem Volk Erfolg haben soll müssen Volksbefragungen zu wichtigen Infrastrukturthemen, wie Flughafen oder Nationalpark, sowieso gut überlegt sein.

"Wenn Ergebnisse einer Volksbefragung vielleicht sehr deutlich ausgehen, dann dürften Projekte gestorben sein und deswegen wird man es sich gut überlegen."

Josef Zellmeier, parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-CSU

Doch gegen diese Argumente der CSU zum bestehenden Volksbefragungsgesetz zog jetzt die Landtagsopposition mit zwei Klagen vor den Verfassungsgerichtshof. Wir sind ja nicht grundsätzlich gegen Volksbefragungen, so die SPD.

"Prinzipiell wissen wir ja aus demoskopischen Untersuchungen, aus klassischen Wahlumfragen, wie die Bürger über viele Fragen denken, aber nichtsdestotrotz kann es, bei ganz bestimmten Fragestellungen von Zeit zu Zeit immer mal wieder sinnvoll sein, auch einmal eine Volksbefragung zu initiieren, das heißt, wir haben nichts gegen das Instrument als solches, sondern nur gegen die konkrete Ausgestaltung."

Markus Rinderspacher, SPD-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag

Die Verfassungsklage der Landtags-PD richtet sich gegen die Verletzung des Minderheitenrechts im Parlament.

"Wenn die Staatsregierung das Volk befragen darf, dann muss es zumindest auch eine strukturellen Minderheit im bayerischen Landtag diese Volksbefragungsmöglichkeit haben."

Markus Rinderspacher, SPD-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag

Ist die Volksbefragung verfassungswidrig?

Wenn Volksbefragungen nur per Landeswahlgesetz geregelt sind,  reicht das nicht, kritisierten auch die Grünen mit der SPD. Also, wenn schon rein in die bayerische Verfassung. Aber in der jetzigen Form ist die Volksbefragung verfassungswidrig, so die Grünen.

"Mangelnde Verbindlichkeit, Rechte der Opposition werden nicht gehört, das Volk kann dieses Thema nicht anstoßen und darum ist für uns Grüne insgesamt klar: Die Volksbefragung ist nicht mehr direkte Demokratie - das ist ein Beteiligungs-Placebo."

Katharina Schulze, B90/Die Grünen, MdL

Das neunköpfige Richterkollegium des bayerischen Verfassungsgerichtshofes hörte sich alles an, fragte nach, zu welchen Themen Volksbefragungen stattfinden könnten und warum Meinungsumfragen nicht ausreichen. Das Urteil gibt es in vier Wochen, Tendenz offen.


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