NSU-Prozess


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84. Verhandlungstag, 17.2.2014 Mühsame Befragung und ein tendenziöser Ordner

Am 84. Prozesstag hatten 33 Nebenklageanwälte in einer Erklärung Kritik an den Ermittlungsbehörden geübt. Sie werfen der Bundesanwaltschaft vor, sie versuche, "sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinausgeht".

Stand: 17.02.2014 | Archiv

Symbolbild: Ein Ordner mit der Aufschrift "NSU" | Bild: picture-alliance/dpa

Vor der einwöchingen Unterbrechung hatte das Gericht zuletzt erneut den Thüringer Rechtsextremisten André K. vernommen - zu erfahren war von ihm wenig bis nichts. K. gehörte in den 90er-Jahren zur "Kameradschaft Jena", wo er auch mit Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zusammen war. Auch nach dem Untertauchen des Trios hielt K. zunächst Kontakt mit den späteren mutmaßlichen NSU-Terroristen.

Doch vor Gericht hatte der Zeuge nun meist eine Standardantwort zu bieten: "Daran kann ich mich nicht erinnern." Diesen Text höre das Gericht bei der Frage, ob K. bei den Eltern von Uwe Böhnhardt Geld für den gesuchten Bombenbauer abgeholt hatte, und auch als es darum ging, ob K. weitere Unterstützer für das untergetauchte Trio angeworben habe. Das Gericht ließ mehrmals durchblicken, dass es die Erinnerungslücken des Zeugen nicht nachvollziehen kann. André K. muss sich auf einen weiteren Auftritt in München einstellen: Seine Befragung soll zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Ein Ordner mit umstrittener Aufschrift

Die Verteidigung der Hauptangeklagten Zschäpe hatte derweil einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt. Die Begründung: Der beisitzende Richter Peter Lang habe einen Ordner mit der handschriftlichen Aufschrift "NSU" in den Saal gebracht. Daraus sei zu schließen, so Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer, dass der Richter das Bestehen der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bereits für erwiesen halte. Dies sei jedoch einer der zentralen Gegenstände der gerichtlichen Untersuchung. Der Richter sei, "unserer Mandantin gegenüber nicht unvoreingenommen", begründete Heer. Die Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. schlossen sich dem Antrag an.

Die Bundesanwaltschaft trat dem Antrag entgegen. Die Beschriftung biete keinen Anlass, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln, argumentierte Oberstaatsanwältin Anette Greger. Es wurde weiter verhandelt. Über den Befangenheitsantrag soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Bisher wurden allerdings alle Befangenheitsanträge gegen Richter des Senats abgelehnt.


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