NSU-Prozess


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36. Verhandlungstag War Zschäpe vor NSU-Mord in Dortmund?

Die Befangenheitsanträge der Zschäpe-Verteidigung sind abgelehnt worden. So geht im NSU-Prozess der 36. Verhandlungstag mit der Zeugenbefragung im Mordfall Mehmet Kubasik weiter. Im Zusammenhang damit berichtete eine Nebenklageanwältin von einer neuen Zeugin, die die Hauptangeklagte Beate Zschäpe schwer belasten könnte.

Stand: 19.09.2013 | Archiv

Am Montag soll ein Zeuge im Fall des Hamburger Modes aussagen. Sein Anwalt Andreas Thiel erhebt schwere Vorwürfe, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten entscheidende Hinweise nicht verfolgt. Unter anderem hatte der Vater des Getöteten ausgesagt, am Tatort zwei deutsche Männer gesehen zu haben, deren Beschreibung aus heutiger Sicht auf Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos zutrifft. Das bestätigen Ermittlungsakten, die dem NDR vorliegen. "Diese Spur ist nie verfolgt worden", sagt Andreas Thiel.

Zeugin belastet Zschäpe

Am vergangenen 36. Verhandungstag war es zu einer überraschenden Wende gekommen. Eine Zeugin will Zschäpe gemeinsam mit den Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie einem "bulligen Skinhead" im April 2006 in Dortmund gesehen haben. Wenige Tage später wurde dort der 39-jährige Kioskbetreiber Mehmet Kubasik erschossen - mutmaßlich vom NSU. Das gemeinsame Auftreten könnte darauf hindeuten, dass Zschäpe stärker in die Mordserie involviert war und nicht nur als Handlangerin für Böhnhardt und Mundlos fungierte.

Außerdem könnte der vierte Mann ein Hinweis sein, dass das NSU-Trio doch nicht isoliert agiert hat, wie bisher vermutet. Kubasik war am 4. April 2006 in seinem Geschäft in der Dortmunder Nordstadt ermordet worden. Der Tatort befand sich nahe eines damaligen Treffpunkts von Dortmunder Neonazis. Die Nebenklageanwältin hat nun beantragt, die Frau als Zeugin vor dem Oberlandesgericht befragen zu lassen. Wann dies geschehen könnte, ist noch unklar.

Befangenheitsanträge "ungeeignet"

Zuvor wurden zwei Befangenheitsanträge gegen die fünf Richter und Richterinnen abgewiesen. Die drei Pflichtverteidiger Zschäpes waren der Meinung, dass das Münchner Oberlandesgericht (OLG) einem von ihnen einen zu niedrigen Vorschuss für die Prozessvorbereitung zahlen will. Außerdem warfen sie einem der Richter vor, mit Blick auf Zschäpes Schuld voreingenommen zu sein. Über die Anträge musste ein anderer Senat des Münchner Oberlandesgerichtes (OLG) entscheiden. Die von den Verteidigern der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vorgetragenenen Sachverhalte seien nicht geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter zu begründen, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts mit.


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