NSU-Prozess


0

24. Verhandlungstag Der Vorwurf der Brandstiftung

Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht ging es am 24. Verhandlungstag um eine Tat, die ausschließlich der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zur Last gelegt wird: Sie soll die letzte konspirative Wohnung der Terrorzelle in Zwickau angezündet haben.

Stand: 17.07.2013 | Archiv

Beate Zschäpe im NSU-Prozess | Bild: picture-alliance/dpa

Am 4. November 2011 soll Zschäpe den Unterschlupf in der Zwickauer Frühlingsstraße in Brand gesteckt haben. Es war der Tag, an dem sich ihre Komplizen, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Eisenach das Leben nahmen.

Hohe Strafandrohung

Den Tod von drei Menschen, die sich zu dieser Zeit in dem Gebäude befanden, habe Zschäpe billigend in Kauf genommen, so die Bundesanwaltschaft. Daher lautet der Vorwurf auf besonders schwere Brandstiftung und Mordversuch. Alleine deswegen drohen Zschäpe 15 Jahre Haft. Als Zeugen hörte das Münchner Oberlandesgericht dazu einen Polizeibeamten, der damals in Zwickau die Ermittlungen leitete.

Bilder der Zerstörung

Der Beamte zeigte mehrere hundert Bilder der verkohlten Überreste der Wohnung. In den Trümmern fanden die Ermittler mehrere Waffen sowie Computer und Festplatten. Bilder zeigten auch eine Bombenattrappe: Einen gelben, mit Packband umwickelten Karton, an dem Drähte und eine Batterie angebracht waren.

Die Rolle von Holger G.

Holger G.

Dann ging es noch einmal um den Mitangeklagten Holger G. Ein Polizeibeamter wurde über dessen Vernehmung befragt. Es ging um die Frage, welche Rolle Beate Zschäpe spielte: unwissende Neonazi-Braut oder gewaltbereite Rechtsextreme.


0