24. Verhandlungstag Der Vorwurf der Brandstiftung
Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht ging es am 24. Verhandlungstag um eine Tat, die ausschließlich der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zur Last gelegt wird: Sie soll die letzte konspirative Wohnung der Terrorzelle in Zwickau angezündet haben.
Am 4. November 2011 soll Zschäpe den Unterschlupf in der Zwickauer Frühlingsstraße in Brand gesteckt haben. Es war der Tag, an dem sich ihre Komplizen, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Eisenach das Leben nahmen.
Hohe Strafandrohung
Den Tod von drei Menschen, die sich zu dieser Zeit in dem Gebäude befanden, habe Zschäpe billigend in Kauf genommen, so die Bundesanwaltschaft. Daher lautet der Vorwurf auf besonders schwere Brandstiftung und Mordversuch. Alleine deswegen drohen Zschäpe 15 Jahre Haft. Als Zeugen hörte das Münchner Oberlandesgericht dazu einen Polizeibeamten, der damals in Zwickau die Ermittlungen leitete.
Bilder der Zerstörung
Der Beamte zeigte mehrere hundert Bilder der verkohlten Überreste der Wohnung. In den Trümmern fanden die Ermittler mehrere Waffen sowie Computer und Festplatten. Bilder zeigten auch eine Bombenattrappe: Einen gelben, mit Packband umwickelten Karton, an dem Drähte und eine Batterie angebracht waren.