NSU-Prozess


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299. Verhandlungstag, 19.7.2016 Es wird eng für Ralf Wohlleben

Heute lehnten die Richter einen für den Angeklagten Ralf Wohlleben entscheidenden Antrag ab. Für seine Verteidiger wird es nun fast unmöglich werden, seine Rolle bei der Beschaffung der NSU-Mordwaffe noch zu schmälern.

Von: Mira-Catherine Barthelmann

Stand: 19.07.2016 | Archiv

Mira Barthelmann | Bild: BR

19 Juli

Dienstag, 19. Juli 2016

Wochenlang hatten die Anwälte des 41-Jährigen Neonazis aus Thüringen auf die Entscheidung der Richter gewartet. Heute dann die Klatsche. Ein früherer Schweizer Waffenhändler, der in der Zwischenzeit nach Ecuador ausgewandert ist, wird nicht als Zeuge nach München geladen. Nach der bisherigen Beweisführung sei das "nicht erforderlich". Ebenfalls "nicht erforderlich" seien Nachforschungen, ob jener Waffenhändler weitere Pistolen desselben Typs nach Deutschland verkauft hat und ob das Kundenverzeichnis korrekt geführt worden ist.

Das Gericht legt sich fest

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Wohlleben, der in U-Haft sitzt, vor, dass er den Kauf der "Ceska" organisiert hat. Der bestreitet das. Schließlich hätte die mutmaßliche Mordwaffe auch auf anderen Wegen zu den Mitgliedern des NSU gelangen können.

Die Seriennummer der Waffe war zwar herausgefeilt worden, allerdings konnte sie von Kriminaltechnikern rekonstruiert werden. Anhand der Nummer habe sich der Weg der Waffe korrekt zurückverfolgen lassen. Der Senat ist sich sicher: Der Käufer war bei dem Schweizer Waffenhändler korrekt eingetragen gewesen. Es handelte sich um einen Schweizer Mittelsmann, der die "Ceska" dann weitergegeben hat. Damit folgen die Richter zumindest in diesem Punkt der Anklage. Die Beweisaufnahme in dem Mammutverfahren neigt sich allmählich dem Ende zu. Und in den letzten Wochen hörte sich manche Ausführeng des Senats so an, als ob man sich für die ausführliche Urteilsbegründung allmählich warmlaufe.


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